Gericht: Wolf darf nicht geschossen werden

Der Wolf darf nicht geschossen werden. Dies ordnete das Gericht in München am Freitag an, nachdem der Bund Naturschutz gegen den Abschuss geklagt hatte.
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Ein Wolf steht in einem Gehege. (Symbolbild)
Ein Wolf steht in einem Gehege. (Symbolbild) © Bernd Thissen/dpa/Symbolbild

München - Der Wolf mit dem genetischen Code GW 2425m im südlichen Oberbayern darf vorerst nicht geschossen werden. Das Verwaltungsgericht München gab den Eilanträgen des Bundes Naturschutz sowie der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe statt, die sich gegen die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern wandten.

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Gericht: Wolf ist keine Gefahr für Menschen 

Es gebe keine Gefährdungssituation für Menschen oder die öffentliche Sicherheit, die eine sofortige Tötung des Wolfes erfordere, entschied die Kammer. In erster Linie seien weitere Aufklärungsmaßnahmen und gegebenenfalls ein Sender und Vergrämung geboten. Aus keinem der bisher dokumentierten Vorfälle sei ersichtlich, dass sich der Wolf GW 2425m Menschen in einer nicht arttypischen Weise genähert hätte. 

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