"Keine schießwütigen Wildhasser": Jagdverband will sich nicht an Wolfsjagd beteiligen

Der Bayerische Jagdverband will vorerst nicht bei der Wolfsjagd im südlichen Oberbayern mitmachen und empfiehlt seinen Mitgliedern, "sich nicht auf die Liste von potenziellen Wolfskillern setzen zu lassen".
dpa |
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Die Regierung von Oberbayern hat mit der Allgemeinverfügung die "zielgerichtete letale Entnahme" des Wolfes mit dem Gen-Code GW2425m zugelassen.  (Symbolbild)
Die Regierung von Oberbayern hat mit der Allgemeinverfügung die "zielgerichtete letale Entnahme" des Wolfes mit dem Gen-Code GW2425m zugelassen. (Symbolbild) © Bernd Thissen/dpa/Symbolbild
München

 Die behördliche Allgemeinverfügung zum Abschuss des Tieres sei "weltfremd" und "nicht sachgerecht", sagte Präsident Ernst Weidenbusch am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Wir empfehlen unseren Mitgliedern dringend, sich nicht auf die Liste von potenziellen Wolfskillern setzen zu lassen", sagte Weidenbusch. "Unsere Jäger sind keine schießwütigen Wildhasser."

Die Regierung von Oberbayern hatte mit der Allgemeinverfügung die - so das Amtsdeutsch - "zielgerichtete letale Entnahme" des Tieres mit dem Gen-Code GW2425m zugelassen. Damit solle eine Gefährdung von Menschen verhindert werden.

Es wäre der erste Wolf seit 140 Jahren, der in Bayern offiziell getötet werden darf. Der Bund Naturschutz und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe klagen dagegen; eine Entscheidung über entsprechende Eilanträge wird in Kürze erwartet.

Wenn ein Gericht die Notwendigkeit feststelle, den Wolf etwa wegen konkreter Gefahr für Menschen zu töten, werde die Jägerschaft mitwirken - aber nicht auf Basis dieser Allgemeinverfügung, sagte Weidenbusch.

"Für die konkrete Durchführung sollte man den Jagdverband, die Berufsjäger und die Staatsforsten frühzeitig einbeziehen, um ein Verfahren dafür zu definieren." Der Jagdverband sei aber nicht beteiligt worden. "Die Allgemeinverfügung ist ohne unsere jagdliche Expertise geschrieben worden." Zum Beispiel könne Schießen aus dem Auto, wie es die Verfügung vorsieht, lebensgefährlich sein.

Weil die Allgemeinverfügung nicht sachgerecht sei, halte er es für eher unwahrscheinlich, dass der Wolf so erlegt werde, sagte Weidenbusch. Zudem sei nicht abschließend geklärt, was geschehe, wenn versehentlich der falsche Wolf geschossen werde.

Der Wolf hatte seit 13. Dezember 2021 in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land mehrfach unweit von Orten Tiere gerissen, zuletzt am 19. Dezember. Seitdem fehlt von ihm jede Spur.

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