Gericht prüft Volksbegehren gegen Studiengebühren

Am Mittwoch prüft der bayerische Verfassungsgerichtshof das geplante Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren. 
von  dpa
Eine Demonstration gegen Studiengebühren. Die Freien Wähler wollen sie in Bayer per Volksbegehren wieder abschaffen. (Archivbild)
Eine Demonstration gegen Studiengebühren. Die Freien Wähler wollen sie in Bayer per Volksbegehren wieder abschaffen. (Archivbild) © dapd

Am Mittwoch prüft der bayerische Verfassungsgerichtshof das geplante Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren. 

München - Der bayerische Verfassungsgerichtshof prüft am Mittwoch um 14.00 Uhr in einer mündlichen Verhandlung das geplante Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren an Bayerns Hochschulen. Das Urteil wird voraussichtlich in einigen Wochen verkündet.

Das Innenministerium hat den Fall den Richtern vorgelegt, weil es das Volksbegehren für verfassungswidrig hält. Denn nach der bayerischen Landesverfassung sind Volksentscheide über den Staatshaushalt nicht zulässig. Das Ministerium argumentiert, die Studiengebühren seien zum großen Teil Bestandteil des Haushalts. Die Freien Wähler halten dagegen, dass die Studiengebühren den Universitäten zufließen sollen und damit eigentlich nicht Bestandteil des Staatshaushalts seien.

Die Freien Wähler sehen die Behandlung ihres Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof kritisch. Das Gericht habe der Partei lediglich zwei Wochen Frist für ihre Stellungnahme gegeben, hatte FW-Generalsekretär Michael Piazolo im Sommer beklagt. 

 

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