Verfassungsgericht entscheidet über Volksbegehren
Ist das Volksbegehren der Freien Wähler zur Abschaffung der Studiengebühren zulässig, obwohl es laut dem Innenministerium den Haushalt betrifft? Darüber entscheidet am Mittwoch das Bayerische Verfassungsgericht.
München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof befasst sich kommenden Mittwoch mit dem Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren im Freistaat. Aus Sicht des Innenministeriums ist die Initiative der Freien Wähler unzulässig, da Volksbegehren nicht den Haushalt betreffen dürften, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Ein Wegfall der Studiengebühren beeinträchtige aber das Budgetrecht des Landtags.
Die Freien Wähler indes argumentieren, die Gebühren dienten nicht der Finanzierung von Staatsaufgaben. Der Staatshaushalt würde durch den Wegfall der Beiträge nicht automatisch belastet. Sollten die Richter das Volksbegehren für zulässig erklären, steht dem Start nichts mehr im Weg. Denn laut den Freien Wählern befand das Ministerium rund 27.000 der eingereichten Unterschriften für gültig. Notwendig waren mindestens 25.000.
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