Geflügelpest: Keine Freilandeier mehr aus Bayern

Keine Freilandeier mehr aus Bayern. Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe herrscht seit dem 18. November 2016 eine Stallpflicht. Die Betriebe müssen die Eier dieser Hennen anders vermarkten – mit Verlust.
von  dpa
In Bayern dürfen keine Freilandeier mehr aus dem Freistaat verkauft werden. (Archivbild)
In Bayern dürfen keine Freilandeier mehr aus dem Freistaat verkauft werden. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Freising - In Bayern dürfen keine Freilandeier mehr aus dem Freistaat verkauft werden. Grund sei die nach der Geflügelpest am 18. November verhängte allgemeine Stallpflicht, teilte die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) am Montag in Freising mit. Der Gesetzgeber hat eine Höchstfrist von zwölf Wochen festgelegt, innerhalb derer Eier von Hühnern - die aus veterinärmedizinischen Gründen aufgestallt wurden - noch als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden dürfen. Diese Frist endete in Bayern am Montag.

Nach der sogenannten Zwölf-Wochen-Regel dürfen die Eier nur noch mit einem anderen Hinweis, etwa "Bodenhaltung", gekennzeichnet werden. In Einzelfällen könnte es aber sein, dass die zuständigen Kreisveterinärämter erst nach dem 18. November die Stallpflicht erlassen hätten, betonte eine LfL-Sprecherin. Dies sei aber nur in wenigen Fällen geschehen und es handelt sich dabei um eine Verzögerung um wenige Tage.

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Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) hatte in der vergangenen Woche bei der EU um eine Verlängerung der Frist gebeten. "Andernfalls erachte ich eine finanzielle Unterstützung der Betriebe seitens der Europäischen Union für unerlässlich", hieß es in einem Brief an den EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Phil Hogan.

Die Einbußen der Betriebe sind nicht genau zu bemessen. Es gebe viele unterschiedliche Vermarktungswege der Betriebe, erläuterte die LfL-Sprecherin. Direktvermarkter am Hof würden zum Teil keinen Preisunterschied machen. In den Supermärkten macht der Preisunterschied zwischen Eiern aus Freiland- oder Bodenhaltung etwa 40 Cent für einen Zehnerkarton aus.

Die Geflügelpest ist mittlerweile in allen bayerischen Regierungsbezirken bei Wildvögeln und in vier Regierungsbezirken beim Nutzgeflügel nachgewiesen worden. "Die Nachweise in mittlerweile sechs Nutzgeflügelbeständen und in einem Tierpark sowie in einer Greifvogelauffangstation in Bayern zeigen, dass noch keine Entspannung in Sicht ist", betonte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Montag in Erlangen.

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