Freyung-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Weil er seine Freundin erstochen hat, wurde ein 23-jähriger Mann zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Staatanwaltschaft forderte lebenslänglich – und hat deswegen nun Revision gegen das Urteil eingelegt.
von  AZ/dpa
Der Angeklagte Dominik R. bei der Urteilsverkündung im Passauer Landgericht.
Der Angeklagte Dominik R. bei der Urteilsverkündung im Passauer Landgericht. © Armin Weigel/dpa

Passau - Das Urteil auf zwölf Jahre Haft gegen einen 23 Jahre alten Mann aus dem niederbayerischen Freyung wegen dessen tödlicher Messerattacke auf seine Ex-Freundin wird möglicherweise vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft. Die Staatsanwaltschaft Passau hat nach eigenen Angaben am Mittwoch Revision gegen das Urteil eingelegt.

Der Angeklagte hatte gestanden, die Mutter seines Sohnes nach einem Streit erstochen zu haben. Der Staatsanwalt forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes oder wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall. Das Gericht folgte dem Plädoyer der Verteidiger, sprach den Mann am vergangenen Montag des Totschlags schuldig und verurteilte ihn zu zwölf Jahren Gefängnis.

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Walter Feiler wird das Landgericht Pasau nun eine schriftliche Begründung seines Urteil ausarbeiten. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft vier Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie die Revision zurücknimmt oder an ihr festhält. In diesem Fall würde das Urteil dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt.

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