Freyung: Angeklagter und Anwälte schweigen am ersten Tag
Passau - Der Prozess um den Mord an einer jungen Mutter aus dem niederbayerischen Freyung ist am Dienstag vor dem Landgericht Passau bereits nach der Verlesung der Anklageschrift vertagt worden. Der 23 Jahre alte Tatverdächtige und seine beiden Anwälte wollten sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Hainzlmayr unterbrach daraufhin die Verhandlung und kündigte eine Fortsetzung am 4. September an.
Die Schock-Tat von Freyung
Ein junger Mann ersticht seine Freundin und macht dann erst einmal ein paar Tage Urlaub – diese Tat hat im vergangenen November Polizei und Bevölkerung in Atem gehalten. Mit dem zweijährigen gemeinsamen Sohn war der damals 22-Jährige zunächst verschwunden. Nach seiner Festnahme im spanischen Küstenort Lloret de Mar wurde er Anfang Dezember nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft – und schweigt zu den Vorwürfen.
Schon bald nach dem Fund der grausam zugerichteten Leiche gab es Hinweise, dass der mutmaßliche Mörder mit dem Sohn ins Ausland geflüchtet sein könnte. Dann verschickte er ein Foto von sich mit dem Buben auf dem Arm an Menschen in seinem Umfeld. Später folgte eine ebenso bizarre wie dreiste Botschaft: Er werde sich stellen, wolle jedoch zuvor einige Tage Urlaub machen. Die Fahnder ließen den Mann derweil mit internationalem Haftbefehl suchen.
Eine Spezialeinheit der spanischen Polizei nahm ihn schließlich in einer Ferienwohnung fest. Der damals 18 Monate alte Sohn war wohlauf. Vermutlich während seines Spanienaufenthaltes hatte sich der Verdächtige den Namen und das Geburtsdatum des Opfers, ein Kruzifix mit dem mutmaßlichen Datum der Ermordung sowie "Gracias por todo" ("Danke für alles") auf den Oberarm tätowieren lassen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der junge Mann aus niedrigen Beweggründen gehandelt, weil er nicht habe hinnehmen wollen, dass die Frau einen anderen Partner hatte und der neue Freund die Vaterrolle für den Sohn übernehmen sollte. Für den Prozess sind 13 Verhandlungstage angesetzt. Die Eltern der Getöteten und der Sohn sind Nebenkläger.