Freistaat lässt vereinfachten Spendennachweis zu

Nach den schweren Unwettern der vergangenen Tage und den immensen Hochwasserschäden in einigen Regionen, ist die Spendenbereitschaft der bayerischen Bevölkerung groß. Nun wurden auch die Vorraussetzungen für einen vereinfachten Spendennachweis geschaffen.
von  az
Die Gemeinde Polling ist stark von Hochwasserschäden betroffen.
Die Gemeinde Polling ist stark von Hochwasserschäden betroffen. © dpa

München - Das Sozialministerium hat ein zentrales Spendenkonto und eine Spendenhotline eingerichtet. Auch die Voraussetzungen für einen vereinfachten Spendennachweis wurden geschaffen. Sozialministerin Emilia Müller lobte diesen unbürokratischen Schritt am Montag. „Viele Menschen wurden durch das Hochwasser schwer getroffen und geraten dadurch in große Not. Der Staat lässt die Menschen hier nicht allein. Das Bayerische Kabinett wird morgen ein entsprechendes Hilfsprogramm beschließen“, so die Ministerin und ergänzte: „Bei Katastrophen wie diesen zeigt sich immer wieder, dass die Menschen in Bayern füreinander einstehen. Die spontane Hilfsbereitschaft und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Hochwasseropfern ist überwältigend. Dem dürfen keine bürokratischen Hürden im Wege stehen. Deshalb genügt bei Spenden zur Linderung der Katastrophenfolgen der vereinfachte Spendennachweis.“

Zentrales Spendenkonto „Hochwasserhilfe Bayern“

Damit den Geschädigten noch schneller und unbürokratischer geholfen werden kann, hat das Sozialministerium für Hochwassergeschädigte in Bayern ein zentrales Spendenkonto „Hochwasserhilfe Bayern“ bei der Bayerischen Landesbank eingerichtet.

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Die Kontodaten lauten:

IBAN: DE80 7005 0000 0000 0820 00

BIC: BYLADEMMXXX

Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros im Bayerischen Sozialministerium unter der Telefonnummer 089 1261-1660 von Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit ist für Spenden, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen des vorstehend genannten Spendenaufrufs geleistet werden, der vereinfachte Spendennachweis zugelassen. Hiernach genügt als Nachweis für Spenden, die bis zum 30. September 2016 auf das oben genannte Konto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.

Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

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