Freispruch für Laborunternehmer-Paar Schottdorf

Seit Jahrzehnten ermittelt die Staatsanwaltschaft immer wieder wegen Betruges gegen den Augsburger Laborarzt Schottdorf. Nun gab es die nächste Schlappe für die Ankläger. Schottdorf wurde freigesprochen - wie schon im Jahr 2000.
von  dpa
Der Laborarzt Bernd Schottdorf wurde am Mittwoch vom Augsburger Landgericht freigesprochen.
Der Laborarzt Bernd Schottdorf wurde am Mittwoch vom Augsburger Landgericht freigesprochen. © dpa

Augsburg - Der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf ist erneut vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs freigesprochen worden. Das Augsburger Landgericht entschied am Mittwoch, dass es keine Hinweise gibt, dass der 75-Jährige für Laborleistungen 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert hat. Auch seine 61 Jahre alte Ex-Ehefrau Gabriele Schottdorf, die als Geschäftsführerin eines Labor-Dienstleistungsunternehmens mitangeklagt war, wurde freigesprochen.

Ein von der Staatsanwaltschaft beantragtes Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe für ein Schottdorf-Unternehmen lehnte die Strafkammer ebenso ab. Bernd Schottdorf war im Jahr 2000 in einem ähnlichen Prozess schon einmal freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat seit den 1980er Jahren immer wieder wegen angeblichen Abrechnungsbetrugs gegen ihn ermittelt.

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Die Richter folgten mit dem Urteil vollständig den Anträgen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Plädoyer für beide jeweils viereinhalb Jahre Haft verlangt. Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser warf der Staatsanwältin eine "verkürzte und selektive Würdigung" der Beweisaufnahme des mehr als vier Monate dauernden Prozesses vor. In 22 Verhandlungstagen hätten sich bei der Vernehmung von 30 Zeugen und 2 Sachverständigen sowie bei der Prüfung von "unzähligen" Dokumenten keine Belege für ein strafbares Handeln ergeben.

Den Schottdorfs wurde vorgeworfen, ein bundesweites Netz mit scheinselbstständigen Labors betrieben haben, um gesetzlich vorgeschriebene Rabatte für Großlabors zu umgehen. Mit Vorwürfen gegen Bernd Schottdorf und andere Mediziner beschäftigt sich derzeit auch ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags. Dabei geht es aber um andere Abrechnungsfälle als in dem Strafverfahren.

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