Franziskas Mörder drohen bis zu 22 Jahre Gefängnis
Im Prozess um den Tod von Franziska (12) fordern Staatsanwalt und Verteidigung eine lebenslange Haft für den Angeklagten.
Ingolstadt - Einer der spektakulärsten Mordprozesse steht im Landgericht Ingolstadt vor dem Abschluss. Am Mittwoch hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers. Beide forderten lebenslange Haft für den angeklagten Stefan B. (27).
Weil der gelernte Bäcker nicht nur wegen Mordes sondern auch wegen Missbrauchs zweier Frauen angeklagt ist, war die Öffentlichkeit gestern beim Prozess ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter Jochen Bösl begründete das mit dem Schutz der Intimsphäre der beiden minderjährigen Opfer. „Wir haben nichts zu verheimlichen, was man nicht auch öffentlich sagen könnte“, betonte der Richter.
Im Einzelnen forderte Staatsanwalt Jürgen Staudt eine Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe – wegen Mordes, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und besonders schwerer Vergewaltigung.
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Sogar Verteidiger Adam Ahmed forderte wenig später in seinem Plädoyer eine Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes. Stefan B. sagte in seinem Schlusswort vor Gericht lediglich: „Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an.“
Entgegen der Verteidigung beantragte der Staatsanwalt allerdings die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit käme Stefan B. nicht bereits nach 15 Jahren Haft frei, sondern voraussichtlich frühestens nach 22 Jahren. Sicherungsverwahrung nach Ende der regulären Haftzeit komme aus formalen Gründen nicht infrage, sagte Staatsanwalt Jürgen Staudt.
Der Angeklagte soll Franziska im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg a.d. Donau missbraucht und erschlagen haben. Das Urteil soll am 11. Mai verkündet werden.