Fotos auf Porno-Blog: Entschädigung an minderjährige Cousine

Fünf Bilder seiner minderjährigen Cousine stellt Jürgen H. online. Nun gibt es ein Urteil.
Karin Heindl |
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Der Angeklagte Jürgen H.
AZ Der Angeklagte Jürgen H.

Fünf Bilder seiner minderjährigen Cousine stellt Jürgen H. online. Nun gibt es vom Landgericht Schweinfurt ein Urteil.

Schweinfurt - Das Landgericht Schweinfurt hat den 32-jährigen ehemaligen Heizungsbauer Jürgen H. zu einer Zahlung von 8.000 Euro verurteilt, weil er im September 2016 mindestens fünf Fotos seiner minderjährigen Cousine Jasmin H. auf einem pornografischen Blog veröffentlicht hatte. Der Anwalt des Opfers hatte mindestens 12.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

In der Urteilsbegründung führte Richter Wolfgang Fischer an, dass der Beklagte nicht nur die Privatsphäre von Jasmin H. verletzt habe, er forderte andere Blognutzer sogar auf, Bilder einzustellen, wie sie auf die Fotos ejakulieren. Dadurch habe er auch die Intimsphäre des Mädchens verletzt. Insgesamt erstellte H. ab Mitte 2016 19 Galerien mit 17 Frauen aus der Rhön-Region auf Pornoportalen. Auch die anderen Opfer haben ihn verklagt, teilweise schon gewonnen. Doch die Fotos kursieren immer noch im Internet, H. könne sie nicht löschen.

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