Falsche Todesanzeige: Stalker droht Knast
München - Nach einer gefälschten Todesanzeige für ein 17-Jähriges Mädchen ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft gegen den unbekannten Stalker. Das Strafgesetzbuch sehe eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft wegen Nachstellung vor, sagte ein Sprecher der Behörde am Montag. Der Täter soll die 17-Jährige aus Ismaning bei München seit Monaten mit Anrufen und SMS unter Druck gesetzt haben. Vor wenigen Tagen ließ er eine gefälschte Todesanzeige in der Zeitung drucken.
Einen derartigen Fall habe er noch nie erlebt, betonte der Staatsanwalt. Die Behörde versucht, dem Stalker durch die Auswertung von SMS und E-Mails auf die Schliche zu kommen. Dies gestalte sich allerdings schwierig. „Wir kommen nicht so an die Daten heran, wie wir es uns wünschen“, sagte der Staatsanwalt. Nach der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung speicherten die Provider die Daten teilweise nur noch wenige Tage.
Die Neuregelung wurde erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt hatte. Seitdem werden in Deutschland Internet- und Telefonverbindungsdaten nicht mehr pauschal sechs Monate lang zur Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr gespeichert. Union und FDP streiten erbittert um eine Neufassung.