Polizei ermittelt nach gefälschter Todesanzeige

In einer gefälschten Todesanzeige ist ein 17-Jähriges Mädchen aus Ismaning für tot erklärt worden. Jetzt ermittelt die Polizei.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Polizei sucht nach dem unbekannten Täter. (Symbolbild)
Polizei Die Polizei sucht nach dem unbekannten Täter. (Symbolbild)

 

In einer gefälschten Todesanzeige ist ein 17-Jähriges Mädchen aus Ismaning bei München für tot erklärt worden.

München –Die Anzeige war vor wenigen Tagen angeblich im Namen der Angehörigen in der „Süddeutschen Zeitung“ erschienen, obwohl das Mädchen noch lebt, wie das Blatt in seiner Samstag-Ausgabe berichtet. Vermutlich sei die Anzeige von einem Stalker aufgegeben worden, heißt es. Das Mädchen werde schon seit Monaten mit Anrufen und Internetnachrichten verfolgt. Die Polizei hat bereits Ermittlungen aufgenommen.

„Es handelt sich um eine gefälschte Anzeige“, bestätigte ein Sprecher der Polizei am Freitagabend in München. Zu den Hintergründen wolle er sich aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern. Die Todesanzeige hatte der Täter dem Zeitungsbericht zufolge online aufgeben und dabei eine E-Mail-Adresse angegeben, die den Namen des Vaters des Mädchens trug. Offenbar sei er mit hoher krimineller Energie vorgegangen, heißt es in einer Stellungnahme der SZ-Anzeigenabteilung, aus der die Zeitung zitiert.

Man bedauere den Vorgang sehr. „Für uns war in keiner Weise erkennbar, dass hier jemand mit falscher Identität operiert. Wir haben alle Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, die üblich sind.“ Nachdem sich der Vater des Mädchens bei der Anzeigenabteilung gemeldet habe, seien alle Unterlagen an die Polizei übergeben worden.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.