Fall "Peggy": Ex-Verdächtiger klagt auf Schadenersatz
Lichtenberg - Vor fast genau 15 Jahren – am 7. Mai 2001 – ist die kleine Peggy aus Lichtenberg spurlos verschwunden. Seitdem ist in der oberfränkischen Gemeinde nichts mehr so, wie es einmal war: Ein Behinderter hat deswegen unschuldig im Gefängnis gesessen, ein Grab wurde bei der Suche nach ihr geöffnet, Nachbarn sind unter Mordverdacht geraten.
Einer von ihnen, ein vorbestrafter Kinderschänder, will jetzt Schadenersatz. Der Mann, der im gleichen Jahr, als das Mädchen verschwand, seine Enkeltochter und sein Patenkind (sieben und zehn Jahre alt) sexuell missbraucht hatte und Jahre später zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, war bereits damals ins Visier der Ermittler geraten. Konkrete Beweise, dass er etwas mit Peggys Verschwinden zu tun hat, fanden sich jedoch nicht.
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Außerdem glaubten die Behörden, mit dem behinderten Gastwirtssohn Ulvi Kulac bereits den Mörder des Mädchens überführt zu haben. Als sich im Jahr 2013 dessen Unschuld abzeichnete und die Ermittlungen neu entflammten, geriet der Nachbar erneut unter Verdacht. "Konkrete Hinweise" habe man bekommen, erklärte damals ein Behördensprecher. Im April rückten die Ermittler mit einem Bagger an und gruben das Grundstück metertief um, das nur 100 Meter von Peggys Elternhaus entfernt liegt. Gefunden wurden aber lediglich Knochen, die sich als tierische Überreste herausstellten. Ein halbes Jahr später wurden die Ermittlungen gegen den Handwerker im Rentenalter eingestellt.
An der Höhe des Schadens gibt es Zweifel
Er hat jetzt der Staatsanwaltschaft eine deftige Rechnung für die bei den Grabungen entstandenen Schäden an seinem Grundstück präsentiert. Wie hoch sie genau ist, wollte die Bayreuther Staatsanwaltschaft nicht sagen. Dem Vernehmen nach soll sie jedoch deutlich im fünfstelligen Bereich liegen. Herbert Potzel, Chef der Bayreuther Staatsanwaltschaft, bestätigte der AZ den Eingang der Forderung, die grundsätzlich wohl berechtigt sei, da sich der Verdacht nicht bestätigt habe und die Ermittlungen eingestellt worden seien. Zweifel scheint es allerdings an der Höhe des Schadens zu geben, die der Mann in Rechnung stellt. Potzel: "Wir haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um die Ansprüche im Detail zu prüfen."
Das Ergebnis der Berechnungen liegt seit Wochenbeginn bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg, die darüber entscheiden muss, wie hoch die Entschädigung am Ende ausfällt. Das steht nach Angaben von Behördensprecher Matthias Huber noch nicht fest. "Wir haben noch einige Unterlagen angefordert, werden aber sicherlich eine zeitnahe Entscheidung treffen."
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