Ulvi Kulac hofft auf völlige Reinwaschung vor Gericht
Hof – 14 Jahre lang, bis zum Sommer diesen Jahres, saß der inzwischen 38-jährige Ulvi Kulac in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Das Landgericht Hof hatte ihn 2004 wegen Mordes an der 2001 spurlos verschwundenen Peggy (9) zu lebenslanger Haft verurteilt.
In dem Urteil wurde auch das Motiv für die Tat genannt. Ulvi Kulac habe Peggy wenige Tage vor ihrem Verschwinden vergewaltigt und wollte nicht, dass sie auspackt.
Vom Mordvorwurf an dem Mädel aus Lichtenberg (Oberfranken) wurde der behinderte Gastwirtssohn in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren dann freigesprochen. Darin ging es rein um den Mord, die Vergewaltigung wurde nicht thematisiert.
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Dieser Makel blieb an Ulvi Kulac hängen. Das soll sich nun ändern. Jetzt will er mit einem zweiten Wiederaufnahmeverfahren seine völlige Reinwaschung erreichen.
Seine Betreuerin Gudrun Rödel hat eine einfache Erklärung: „Wenn Ulvi das Mädchen nicht umgebracht hat, hat er sie auch nicht vergewaltigt.“
Der von ihr und ihrem Schützling beauftragte Anwalt soll nun auch diesen immer noch bestehenden Vorwurf mit einem zweiten Wiederaufnahmeverfahren aus dem Weg räumen. Er hat den Antrag bereits beim Landgericht Hof eingereicht. Die Vergewaltigung von Peggy war allerdings nicht das einzige Sexualdelikt, das dem 38-Jährigen vorgeworfen wird. Er soll auch andere Kinder sexuell missbraucht haben. Dafür saß er seit 2001, bereits vor der Mordanklage, in der geschlossenen Psychiatrie.
Ulvi Kulac ist seit August diesen Jahres ein freier Mann. Er lebt in einer Einrichtung für behinderte Menschen. Wo genau ist geheim, um die Privatsphäre der anderen Heimbewohner zu schützen.
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