Fall Mollath: Generalbundesanwalt rügt OLG
Generalbundesanwalt Harald Range hat nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag) im Fall Mollath schwere Kritik am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg geübt. Das Gericht hatte im August 2011 die weitere Unterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath in der Psychiatrie angeordnet.
Karlsruhe – Die Bamberger Richter hätten „nicht hinreichend belegt und konkretisiert“, weshalb von Mollath nach wie vor eine Gefahr ausgehen solle, zitiert die Zeitung aus einer 25-seitigen Stellungnahme Ranges an das Bundesverfassungsgericht.
Das OLG habe auch keine Belege dafür genannt, dass Mollath auch künftig „erhebliche Straftaten“ begehen könnte. Die Tatsache, dass Mollath Therapien verweigere, sei als Begründung nicht ausreichend. Zudem genüge der OLG-Beschluss „nicht den Anforderungen für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit“.
Mollath wurde 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen. Er soll seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben. Er sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen hatte.
Fall Mollath: Strafverteidiger demonstrieren
Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack rechnet noch im August mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über eine Verfassungsbeschwerde, die er für seinen Mandanten eingelegt hat. „Dass der Generalbundesanwalt diese Verfassungsbeschwerde nun ebenfalls als begründet ansieht, spricht für sich“, sagte Kleine-Cosack der Zeitung.