Elf Jahre Haft nach tödlichem Kneipenstreit in Kaufbeuren

Auslöser war ein Streit ums Rauchen in einer Kneipe. Der Konflikt eskaliert, am Ende ist ein junger Mann tot. Nun steht die Strafe für die Tat fest.
az/dpa |
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Für den "massiven Stich in die Brust" muss der Angeklagte nun für elf Monate ins Gefängnis. (Symbolbild)
dpa Für den "massiven Stich in die Brust" muss der Angeklagte nun für elf Monate ins Gefängnis. (Symbolbild)

Kempten - Wegen eines tödlichen Messerangriffs nach einem Kneipenstreit in Kaufbeuren muss der Täter für elf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Kempten verurteilte den 50-Jährigen am Dienstag wegen Totschlags. Der Mann hatte im April einen 23 Jahre alten Mann vor einer Gaststätte niedergestochen. "Er hatte keinerlei Überlebenschance", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung angesichts des "massiven Stichs in die Brust" des Mannes. Eine Notwehrlage als Rechtfertigung für die Tat sah das Gericht nicht.

In dem Lokal war es zunächst zu einem Streit zwischen dem heute 50-Jährigen und der Kneipenwirtin gekommen, weil der Gast dort trotz Verbots rauchen wollte. Daraufhin entwickelte sich ein Streit zwischen dem mit knapp 1,8 Promille erheblich alkoholisierten Angeklagten und einer Gruppe von Männern, zu der auch das spätere Opfer gehörte. Als sich die Auseinandersetzung vor das Lokal verlagerte, stieß der Täter dem 23-Jährigen ein Messer in die Brust. Das Opfer erlag kurz darauf im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.

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Das Gericht blieb mit seinem Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert hatte. Der Angeklagte habe die Auseinandersetzung gesucht "und wollte sie auch mit dem Messer beenden", hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil nach ihrer Auffassung der Angeklagte aus Notwehr gehandelt habe.

Der 50-Jährige entschuldigte sich in seinem Schlusswort bei der Familie des Opfers, die ihn zum Auftakt des zweiten Prozesstages lautstark als "Mörder" beschimpft hatte. "Ich kann nur sagen, dass es mir fürchterlich leid tut."

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