Eingesperrt wegen Corona: Ausgangssperre für Heimbewohner ist unrechtmäßig
München - Wenn Claus Völker seine 96-jährige Mutter im Seniorenheim besuchen will, steht er jedes Mal vor bürokratischen Herausforderungen. Seit vielen Wochen muss er wie in den meisten bayerischen Pflegeheimen jedes Treffen rechtzeitig vorher anmelden.
Besuch im Pflegeheim nicht immer möglich
Selbst dann kann es aber sein, dass ihm der Besuch verwehrt wird. Jeder Gast muss beim Gang durch das Haus von einer Betreuungsassistentin begleitet werden - dafür ist nicht immer ausreichend Personal verfügbar.
Ausgangssperre: Alte dürfen Heim nicht verlassen!?
Manche Einrichtungen sind sogar noch rigider in ihren Hygienekonzepten. "Von verschiedenen Angehörigen habe ich erfahren, dass es sogar Heime gibt, die für die Bewohner eine Ausgangssperre ausgesprochen haben", sagt Völker.
Grüne erreichen Beschwerden von Betroffenen
Das hat die Grünen auf den Plan gerufen. Denn Völker ist kein Einzelfall. "Aus ganz Bayern erreichen uns Beschwerden, dass Bewohnerinnen und Bewohner ihre Einrichtung nicht verlassen dürfen", klagt deren Abgeordneter Andreas Krahl.
Die Fraktion wollte daher wissen, welche Möglichkeiten die Staatsregierung sieht, gegen unverhältnismäßige und die Selbstbestimmung verletzende Regelungen vorzugehen.
Hausrecht darf Besuche einschränken
Das Gesundheitsministerium schreibt in seiner Antwort, der Staatsregierung sei es ein Anliegen, dass ältere Menschen nicht sozial isoliert werden. Besuche könnten aber im Rahmen des Hausrechts eingeschränkt werden - vorausgesetzt, damit könne eine "unzumutbare Beeinträchtigung des Betriebs" abgewendet werden.
Bei Völker ist zum Beispiel die Besucherzahl auf drei festgelegte Personen begrenzt, das heißt, jeweils nur eine der drei Personen darf zu Besuch kommen - ein gemeinsames Treffen ist nicht erlaubt.
Im Gegensatz zu den Besuchsrechten dürfen die Ausgangsrechte aber von den Pflegeheimen nicht eingeschränkt werden. "Das Verlassen der Einrichtungen ist jederzeit und ohne Angabe eines Grundes möglich und zulässig", so das Ressort von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).
Hygienemaßnahmen statt Ausgangssperre
Eine Einschränkung sei nur nach einer Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes oder per Gerichtsbeschluss möglich. Die Pflegeheime könnten aber die Heimbewohner nach der Rückkehr zu bestimmten Hygienemaßnahmen verpflichten.
Besteht der Verdacht, dass die Rechte der älteren Menschen zu weit eingeschränkt werden, kann die zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtung-Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) eine anlassbezogene Prüfung durchführen.
Krahl: "Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner wahren"
"Werden die Ausgangsrechte unzulässig eingeschränkt, kommt die Feststellung eines Mangels wegen unzulässiger Freiheitsentziehung nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Betracht", heißt es aus dem Ministerium.
Grünen-Abgeordneter Krahl versteht nicht, warum die Lockerungen der Besuchsregeln in vielen Einrichtungen noch nicht angekommen sind.
Er fordert die örtlichen FQAs auf, verstärkt auf die Einrichtungen und die Betroffenen zuzugehen. "Ziel muss es sein", sagt er, "neben dem Infektionsschutz die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren."
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