Ehefrau zerstückelt in Lagerhalle versteckt

Weil er seine Ehefrau umgebracht und zerstückelt haben soll, ist gegen einen Mann aus dem schwäbischen Friedberg Anklage wegen Mordes erhoben worden.  
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Gegen den Mann wurde Anklage wegen Mordes erhoben (Symbolbild).
dpa Gegen den Mann wurde Anklage wegen Mordes erhoben (Symbolbild).

Weil er seine Ehefrau umgebracht und zerstückelt haben soll, ist gegen einen Mann aus dem schwäbischen Friedberg Anklage wegen Mordes erhoben worden.

Augsburg - Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Augsburger Allgemeinen". Einen Termin für den Prozess am Landgericht Augsburg gibt es bislang noch nicht.

Laut Anklage hatte der Mann seine 37 Jahre alte philippinische Ehefrau Ende November 2015 getötet. Er soll der schlafenden Frau mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und ihr dann eine Tüte über den Kopf gezogen haben. Später soll er die Leiche zerlegt, die Einzelteile in Kisten gepackt und diese in einer angemieteten Lagerhalle im nahen Augsburg abgestellt haben.

Lesen Sie hier: Traubensaft löst Polizeieinsatz aus

Die Leichenteile waren erst rund eineinhalb Monate später im Januar entdeckt worden. Der Mann war zwischenzeitlich nach Thailand gereist. Der 53-Jährige wurde in der Nähe von Gießen festgenommen, nachdem er wieder in Frankfurt am Main gelandet war.

Bei der Kripo legte der Mann ein Geständnis ab und gab Eheprobleme als Motiv an. Er gab den Ermittlern auch den Hinweis auf die Lagerhalle. Die Polizei hatte vor der Entdeckung der Toten bereits wochenlang wegen einer Vermisstenanzeige ermittelt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.