Eggenfelden: Zu oft gefehlt - Schulschwänzer droht Bußgeld!

Weil er sich seit Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien erst einmal in seiner Schule hat blicken lassen, drohen einem 14-Jährigen und dessen Vater nun eine empfindliche Geldstrafe.
Eggenfelden - Weil er wohl nach den langen Sommerferien so gar keine Lust auf Unterricht hatte und seitdem erst einmal in der Schule aufgetaucht ist, müssen ein 14-jähriger Schüler aus Eggenfelden und sein Vater nun mit einem Bußgeld rechnen. Das berichtet der "Bayerische Rundfunk".
Zu oft die Schule geschwänzt, nun droht Geldstrafe
Nach Angaben der Polizei Eggenfelden verständigten Mitarbeiter der Schule die Beamten, als der Teenager am Montag wiederholt den Unterricht schwänzte. Kurze Zeit später trafen die Beamten den Jugendlichen und dessen Vater in der heimischen Wohnung an.
Als Grund für das ständige Fernbleiben vom Unterricht gab das Vater-Sohn-Team an, wiederholt verschlafen zu haben, da der Handyakku leer gewesen sei.
Leerer Handyakku als Ausrede
Trotz größter Bemühungen seitens der Polizei, gelang es nicht, das eher undynamische Duo vom Sinn und der Einhaltung der Schulpflicht zu überzeugen. Den Beamten blieb letzten Endes nicht anderes übrig, als das Landratsamt Rottal-Inn über die Situation zu informieren.
Nun droht dem notorischen Schulschwänzer und seinem Erziehungberechtigten ein empfindliches Bußgeld, da der 14-Jährige nicht von der Schulpflicht befreit ist.
20 Euro Bußgeld für jeden Fehltag
Laut Angaben eines Sprechers des Landratsamts Rottal-Inn ist für jeden versäumten Schultag eine Geldstrafe von 20 Euro fällig.
Damit das Bußgeld eingezogen werden kann, muss die zuständige Schule jedoch beim entsprechenden Landratsamt einen Antrag auf ein Bußgeldverfahren beantragen. Im Fall des 14-jährigen Eggenfeldener Schülers ist dies jedoch bisher nicht geschehen, wie ein Sprecher dem "BR" mitteilte.
Der junge Mann scheint mit seiner Unlust auf Schule jedoch nicht alleine dazustehen. Pro Jahr werden nur um Landkreis Rottal-Inn 200 Bußgeldverfahren gegen Schulschwänzer eingeleitet. Nicht selten kommt es auch vor, dass die Geldstrafen nicht gezahlt werden, in solchen Fällen wandelt das zuständige Amtsgericht die Summe in zu absolvierenden Sozialstunden um. Werden diese dann nicht abgeleistet, bleibt am Ende nur der Jugendarrest.
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