Die Polizei, dein Mädchen für alles?
Bayern - Die Rolle der Polizei als "Mädchen für alles" wird nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern derzeit überspannt. "Kopfschüttelnd" wies am Freitag DPolG-Landesvorsitzender Jürgen Köhnlein die Ankündigung des Landesinnenministeriums zurück, wonach Polizeibeamte im Zuge der Pandemie-Bekämpfung nun auch in Pflegeheimen eingesetzt werden sollen. Was werde wohl als Nächstes kommen, fragte der Polizeigewerkschafter rhetorisch: "Unterstützung beim Homeschooling oder die Übernahme der Notfallbetreuung in den Kitas?"
Übernehmen Polizisten bald Verwaltungstätigkeiten in Pflegeeinrichtungen?
Recherchetätigkeiten bei der Nachverfolgung von Infektionsketten in den Contact-Tracing-Teams hätten ja noch einen Bezug zum Auftrag der Polizei, sich um die Innere Sicherheit zu kümmern, erklärte Köhnlein. Verwaltungstätigkeiten in Pflegeeinrichtungen seien mit diesem Auftrag aber nicht in Einklang zu bringen. Polizisten könnten in vollstationären Pflegeeinrichtungen "bei der Testung von Personal und Besuchern und deren Kontrolle" eingesetzt werden, bestätigte das Innenministerium auf Anfrage. Eine Unterstützung im unmittelbaren pflegerischen Bereich sei jedoch "ausgeschlossen". Deshalb habe das auch überhaupt nichts mit der "Kompensation von Pflegenotständen" zu tun - dies hatte Polizeigewerkschafter Köhnlein vermutet.
1.000 Polizisten helfen derzeit beim Contact-Tracing
Im vergangenen Oktober hatte die bayerische Staatsregierung beschlossen, 1.000 Polizeibeamte für die Contact-Tracing-Teams abzuordnen. Derzeit unterstützten 619 Beamte die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten, so das Innenministerium. 381 Beamte aus diesem Kontingent sind demnach noch frei für andere Aufgaben. Sie sollen jetzt "in Amtshilfe zur Unterstützung von vollstationären Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommen". Dort eingesetzte Polizeibeamte würden "wie dort Beschäftigte behandelt und haben deshalb mit höchster Priorität Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung", so das Ministerium.
Das Innenministerium wiegelt ab
Die Diskussion ist nach Darstellung des Innenministeriums bisher nur von theoretischer Natur. Polizeibeamte würden nur in Pflegeeinrichtungen abgeordnet, "wenn die Kapazitäten der Einrichtungen und ihrer Träger sowie die Unterstützungsleistungen durch andere Stellen wie beispielsweise der Bundeswehr ausgeschöpft sind". Bisher liege "noch keine Anforderung von polizeilichen Unterstützungskräften für Pflegeeinrichtungen" vor.
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