Der Fall Asef: Gericht übt scharfe Kritik an der Regierung

Hat die Regierung von Mittelfranken (Ansbach) getrickst und Recht und Gesetz über Bord geworfen, um die Abschiebung des afghanischen Flüchtlings Asef N. (21) aus Nürnberg durchzusetzen?
Helmut Reister |
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Polizisten in Nürnberg wollen die geplante Abschiebung von Flüchtling Asef N. durchsetzen.
Reister Polizisten in Nürnberg wollen die geplante Abschiebung von Flüchtling Asef N. durchsetzen.

Hat die Regierung von Mittelfranken (Ansbach) getrickst und Recht und Gesetz über Bord geworfen, um die Abschiebung des afghanischen Flüchtlings Asef N. (21) aus Nürnberg durchzusetzen?

Nürnberg - Den Vorwurf erheben die Richter des Landgerichts, die den beantragten Haftbefehl am Freitagnachmittag zurückwiesen. Der Flüchtlingsrat veröffentlichte einen Auszug aus der zehn Seiten umfassenden Begründung des Landgerichts Nürnberg, der für die Regierung eine schallende Ohrfeige darstellt. Darin ist von "erheblichen Zweifeln" die Rede, ob die Vorgehensweise der Behörde den "rechtsstaatlichen Grundsätzen" entspricht.

Worum geht es? Asef N. hatte bei den zuständigen Behörden eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a für gut integrierte Jugendliche beantragt. Diesen Antrag lehnte die Regierung am 23. Mai ab, setzte davon aber weder den afghanischen Flüchtling noch dessen Anwalt in Kenntnis. Die Zustellung des Bescheids erfolgte erst gut eine Woche später, unmittelbar nach dem missglückten Abschiebeversuch am vergangenen Mittwoch (31.Mai) – und hat auch für das Landgericht einen faden Beigeschmack.

"Erhebliche Zweifel an rechtsstaatlichen Grundsätzen"

Die Richter, die ebenso wie zuvor das Amtsgericht keine rechtliche Grundlage für die Ausstellung eines Haftbefehls gegen den afghanischen Flüchtling ausmachen konnten, kritisierten die Regierung in außerordentlich deutlicher Form. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: "Die Kammer erlaubt sich, ohne dass es für diese Entscheidung darauf ankäme, den Hinweis an die beteiligte Behörde, dass sie erhebliche Zweifel hegt, ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, wenn die Bekanntgabe eines bereits verfügten Bescheides der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann, bis zum Zeitpunkt des Vollzugs der Abschiebung zurückgestellt und somit die Einlegung des Rechtsmittels vereitelt wird."

Von der Regierung von Mittelfranken war für eine Stellungnahme niemand erreichbar.

Tumulte bei Abschiebung von Asef N. - Einsatz hat Nachspiel

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