Corona-Lockerungen: Welche Regeln gelten für Kindergärten und Pflegeheime?

Die Belastung für berufstätige Eltern, die ihre Kinder während der Arbeit im Home-Office betreuen müssen, ist derzeit enorm. Nun stehen erste Lockerungen an, die das Leben der Betroffenen etwas erleichtern sollen. Auch für Alten- und Pflegeheime gibt es vorsichtige Regeländerungen.
Kinderbetreuung: Darf mein Kind wieder in den Kindergarten?
Ab dem 25. Mai dürfen alle Vorschulkinder wieder den Kindergarten besuchen, unabhängig davon, ob die Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Laut Familienministerin Carolina trautner (CSU) dürfen auch deren Geschwister mitkommen, da hierdurch keine neuen Infektionsketten entstünden.
Auch Großtagespflegeeltern können ihre Tätigkeit wieder aufnehmen: Maximal zehn Kinder, die von zwei oder drei Personen betreut werden, sind erlaubt. Darüber hinaus dürfen Waldkindergärten und ähnliche Einrichtungen, bei denen sich die Kinder den Großteil der Zeit im Freien aufhalten, ohne Einschränkung der Jahrgänge wieder öffnen.
Kinderbetreuung dennoch mit Einschränkungen
Es gelten jedoch Einschränkungen bei der Kinderbetreuung: So sollen weiterhin möglichst kleine und feste Gruppen gebildet werden. Zeigt ein Kind Krankheitssymptome, ist das Betreten der Einrichtung untersagt.
Weitere Corona-Lockerungen für Kinder?
Nach den Pfingsferien, sofern die Infektionszahlen dies zulassen, sollen Vorschulkinder zurück in den Kindergarten sowie Kinder, für die im Herbst der Wechsel in den Kindergarten ansteht, zurück in die Krippe dürfen. Kinder der zweiten und dritten Klasse sollen wieder die Horte besuchen dürfen.
Welche Lockerungen gelten für Alten- und Pflegeheime?
Für Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird der generelle Aufnahmestopp aufgehoben. Laut Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) können Einrichtungen selbst entscheiden, ob sie neue Bewohner einziehen lassen. Voraussetzung hierfür ist ein individuelles Schutzkonzept der Einrichtungen.
Lesen Sie hier: Kontaktbeschränkungen in Bayern: Die Regeln im Überblick
Lesen Sie auch: Biergärten und Restaurants in Bayern: Das sind die Corona-Regeln