Cannabis-Freigabe in Bayern: Innenministerium gibt Frage weiter

Mehr als 27 000 gültige Stimmen für ein Volksbegehren zur Cannabis-Freigabe in Bayern sind zusammengekommen. Über die Zulassung des Begehrens muss nun aber der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden.
dpa/lby |
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Innerhalb von drei Monaten muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung des Volksbegehrens entscheiden.
dpa Innerhalb von drei Monaten muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung des Volksbegehrens entscheiden.

Mehr als 27 000 gültige Stimmen für ein Volksbegehren zur Cannabis-Freigabe in Bayern sind zusammengekommen. Über die Zulassung des Begehrens muss nun aber der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden.

München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss über die Zulassung des Volksbegehrens für eine Cannabis-Freigabe in Bayern entscheiden. Das Innenministerium bekräftigte am Freitag in München seine Haltung, dass der von den Initiatoren des Volksbegehrens beabsichtigte Gesetzentwurf nicht mit Bundesrecht vereinbar sei und legte die Frage deshalb dem Verfassungsgerichtshof vor. Dieser hat nach Angaben des Ministeriums nun innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden.

Vor knapp eineinhalb Monaten hatten die Haschisch-Befürworter ihren Antrag auf Zulassung eingereicht - nach Angaben des Ministeriums zusammen mit mehr als 27 000 gültigen Unterschriften. Da das beantragte Volksbegehren jedoch auf den Erlass eines bayerischen Hanfgesetzes gerichtet sei und etwa Regelungen zur Nichtanwendbarkeit des Betäubungsmittelgesetzes beinhalte, fehle dem Freistaat "insbesondere die erforderliche Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der beabsichtigten Regelungen", befand das Innenministerium.

Lesen Sie hier: Unterschriften für Legalisierung - Warum ein Volksbegehren trotzdem unwahrscheinlich ist

Bayern besitze "nicht die Befugnis zum Erlass abweichender oder auch nur ergänzender Regelungen", erklärte das Ministerium weiter. Politisch ist die Staatsregierung ohnehin strikt gegen eine Freigabe.

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