Unterschriften für Legalisierung: Warum ein Volksbegehren trotzdem unwahrscheinlich ist
Der Cannabis-Verband hat genügend Unterschriften für ein Volksbegehren zur Legalisierung zusammen und übergibt diese am Freitag dem Innenministerium. Es gibt jedoch ein Problem.
München – Diesen Freitag ist es also soweit. Die mehr als 25.000 für gültig befundenen Unterschriften für ein Volksbegehren für die Legalisierung von Cannabis werden dem Innenministerium zur Prüfung übergeben. Anschließend wollen die Cannabis-Aktivisten in München auf die Straße gehen und eine Kundgebung abhalten.
Initiator Vaclav Wenzel Cerveny, der in München einen Laden mit legalen Hanfprodukten betreibt, kämpft schon lange für die Einführung eines Hanfgesetzes und die Legalisierung von Cannabis in Bayern. Nun liegt es am Innenministerium, innerhalb von sechs Wochen zu prüfen, ob das Volksbegehren zugelassen werden kann.
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Das Föderalismusproblem
Die Euphorie der Cannabis-Befürworter wird aber durch ein ganz entscheidendes Problem gebremst. Volksbegehren im Freistaat können nur im Bezug auf bayerische Landesgesetze durchgeführt werden. Da das Betäubungsmittelgesetz ein Bundesgesetz ist und Bundesrecht über Landesrecht steht, ist ein Erfolg äußerst unwahrscheinlich.
Unabhängig davon haben die Hanf-Befürworter Unterstützung aus der Politik ohnehin nicht zu erwarten. Während Bayerns Grüne eine Legalisierung fordern und die Opposition Duskussionen zum Thema zumindest offener gegenübersteht, spricht sich die Staatsregierung immer wieder vehement gegen die Legalisierung von Haschisch und Marihuana als leichte Droge aus.
Medizin ja, Droge nein
"Die Forderung nach einer Cannabis-Freigabe ignoriert das Gesundheitsrisiko bei einem Konsum dieser Droge", warnte beispielsweise Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Auch das Rauchen von Joints könne erhebliche Konsequenzen haben, beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zudem könne sich eine schizophrene Psychose entwickeln. "Wer die Gefahren durch Cannabis verharmlost, handelt verantwortungslos", erklärte Huml. Für Innenminister Joachim Herrmann gilt ebenfalls: "Wir bleiben bei unserer bewährten Linie: Null Toleranz gegen Drogen".
Klar sei jedoch, dass Schwerstkranke die Kosten für die Cannabis-Einnahme als Medizin von den Krankenkassen erstattet bekommen sollten. Cannabis-Präparate würden zum Beispiel im Rahmen palliativmedizinischer Behandlungen oder zur Linderung von neuropathischen Schmerzen eingesetzt.
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