Bündnis hält an Klage gegen umstrittenes Polizeiaufgabengesetz fest

Zehntausende haben in den vergangenen Jahren gegen mehr Befugnisse der Polizei im Freistaat demonstriert. Ohne Erfolg. Das Gesetz wurde dennoch von der CSU beschlossen. Auch nach der erneuten Novelle drängen die Kritiker auf ein Verfassungsklage.
dpa |
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Protest bei einer Kundgebung des Bündnisses "noPAG - Nein! zum neuen Polizeiaufgabengesetz".
Protest bei einer Kundgebung des Bündnisses "noPAG - Nein! zum neuen Polizeiaufgabengesetz". © dpa

München - Kurz vor der ersten Landtagsberatung über die Novelle des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) hat ein breites Bündnis von Gegnern seine Kritik bekräftigt. Man halte an der in Karlsruhe eingereichten Verfassungsklage fest, erklärten Vertreter des "noPAG"-Bündnisses am Freitag in einer Online-Pressekonferenz.

Die Reform des Polizeiaufgabengesetzes zählte zu den umstrittensten Gesetzesvorhaben in den vergangenen Jahren in Bayern. Mehrere zehntausend Menschen hatten dagegen demonstriert. Die Koalition aus CSU und Freien Wählern einigte sich zuletzt nach langen und zähen Verhandlungen auf eine Entschärfung. Über diese Novelle will der Landtag kommende Woche erstmals beraten. Sie soll nach dem Plan der Koalition voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten.

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Drohende vs. konkrete Gefahr

Unter anderem sieht das Änderungsgesetz vor, dass die Polizei in Zukunft weniger Befugnisse bei einer "drohenden Gefahr" hat. Künftig soll sie hier etwa nur noch handeln dürfen, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch schon möglich, wenn "erhebliche Eigentumspositionen" bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die beiden Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinander abgegrenzt werden.

Den Vertretern des "noPAG"-Bündnisses reichen diese Entschärfungen bei weitem nicht aus. Denn der problematische und unklare Begriff der drohenden Gefahr bleibe bestehen. Die "Vergeheimdienstlichung" der Polizei, die Aufweichung der Grenze zwischen Polizei und Verfassungsschutz, habe ebenfalls Bestand. "Das PAG ist ein im Kern verfassungswidriges Gesetz, das die bayerische Polizei mit unverhältnismäßigen und weit ins Gefahrenvorfeld reichenden Befugnissen ausstattet", hieß es. Diese Befugnisse lehne man ab.

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