noPAG-Bündnis: Klage gegen Bayerns Polizeiaufgabengesetz
Im Februar will der Landtag erstmals über den nach langen und zähen Verhandlungen von der Koalition gefundenen Kompromiss zur Entschärfung des Polizeiaufgabengesetzes diskutieren. Die Novelle soll nach dem Plan von CSU und Freien Wählern voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten.
Unter anderem sieht das Änderungsgesetz vor, dass die Polizei in Zukunft weniger Befugnisse bei einer "drohenden Gefahr" hat. Künftig darf die Polizei hier etwa nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch schon möglich, wenn "erhebliche Eigentumspositionen" bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinander abgegrenzt werden.
Das Polizeiaufgabengesetz war immer wieder Anlass für massive Kritik von Opposition und Bürgerrechtlern. Viele Tausend Menschen hatten auf Initiative eines Bündnisses von mehr als 100 Organisationen dagegen demonstriert, weil sie dadurch die demokratischen Rechte der Menschen gefährdet sehen. Auch Grüne und SPD im Landtag haben Verfassungsklagen eingereicht, die Urteile stehen noch aus. Beide Fraktionen bezeichneten die Änderungspläne der Koalition aber bereits als unzureichend.
© dpa-infocom, dpa:210122-99-131097/2
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