Betriebsseelsorger für Recht auf Unerreichbarkeit
München - Der katholische Betriebsseelsorger Erwin Helmer verlangt ein "Recht auf Unerreichbarkeit" für Erwerbstätige in ihrer Freizeit.
Jeder Mensch benötige regelmäßig Zeit, um zur Ruhe zu kommen. "Man kann nicht auf Dauer und ohne Schaden zu viel arbeiten", schreibt Helmer in einem Gastbeitrag in der "Süddeutschen Zeitung".
Er wandte sich gegen Bestrebungen des Bundesverbands der Arbeitgeber (BDA), den Acht-Stunden-Tag zu "flexibilisieren". Dies bedrohe besonders "gemeinsame Freizeit", in der Familien, Freunde und Nachbarn zusammenkommen könnten.
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Helmer verwies darauf, dass Schichtarbeiter schneller vereinsamten und in ihren Ehen häufiger scheiterten. Positiv bewertete Helmer, dass Konzerne wie VW Beschäftigten mit Diensthandy in Randzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen keine E-Mails mehr zustellten.
Zwiespältig beurteilte Helmer eine Betriebsvereinbarung bei BMW, derzufolge Arbeitszeiten zu Hause als solche erfasst würden. Dies verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, berge zugleich aber die Gefahr einer Selbstausbeutung: "Es gehört viel Disziplin dazu, um sich selbst einen gesunden Zeitrahmen zu geben", so Helmer.
Helmer ist Präses der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) im Bistum Augsburg. Er leitet die dortige Betriebsseelsorge und gehört der Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge an.
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