Bayerns Datenschutzbeauftragter kritisiert das PAG Polizeiaufgabengesetz

Bayerns Datenschützer über Menschenwürde und das verabschiedete Polizeiaufgabengesetz.
von  Julia Sextl
Thomas Petri ist seit 2009 der vom Landtag gewählte Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz.
Thomas Petri ist seit 2009 der vom Landtag gewählte Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz. © dpa

München - Der 51-jährige Thomas Petri ist seit 2009 Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz.

Nach der Verabschiedung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) übt Bayerns Landesbeauftragter für Datenschutz deutliche Kritik. Es gebe einige wesentliche Punkte, die nachgebessert werden müssten, sagt er im Gespräch mit der AZ.

AZ: Herr Petri, welche Punkte im PAG halten Sie für nicht tragbar?
THOMAS PETRI: Die Polizei soll jetzt Datenträger unter denselben, relativ geringfügigen Voraussetzungen durchsuchen können wie Gegenstände, also beispielsweise einen Rucksack. Der wesentliche Unterschied ist aber, dass Datenträger eine sehr umfassende Information geben können über das gesamte Leben eines Menschen. Das Datenvolumen eines USB-Sticks entspricht etwa einer 24 Meter langen Regalwand. Bei einer Cloud ist die Menge schier unbegrenzt, auf die die Polizei zugreifen kann.

Beim Einsatz von Bodycams in Wohnungen wurde bereits nachgebessert. Ausreichend?
Nein. Ich begrüße es zwar ausdrücklich, dass die Vorspeicherfunktion (Anm.: Die Kamera zeichnet hierbei permanent auf, aber erst, wenn der Polizist den Aufnahmeknopf drückt, werden die zuletzt automatisch gefilmten Minuten abgespeichert) herausgenommen wurde. Aber man darf nach wie vor mit Bodycams in Wohnungen filmen - und zwar ohne vorherige richterliche Bestätigung. Das verlangt jedoch unser Grundgesetz - eine eindeutige Vorschrift.

Warum stehen Wohnungen unter so besonderem Schutz?
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist - nach dem Schutz der Menschenwürde - eines unserer höchsten Grundrechtsgüter. Ein Raum, in dem der Mensch sich auch mal gehen lassen kann, frei von sozialen Zwängen, wo er sich über höchstpersönliche Dinge austauschen kann. Solche Kommunikationsräume werden immer weniger. Die Wohnung ist eines der letzten Rückzugsfelder für die Privatsphäre schlechthin.

Wie sehen Sie die "erweiterte präventive DNA-Analyse", welche Abstammung, Haar- und Augenfarbe und das ungefähre Alter eines Menschen entschlüsseln kann?
Das ist ebenfalls problematisch, weil es die Menschenwürde verletzen kann. Die Polizei kann dabei in die Anlagen eines Menschen hineinschauen, in sein genetisches Programm, von dem er möglicherweise selber gar nichts weiß. Dies berührt sein Recht auf Nichtwissen seiner genetischen Anlagen. Zudem ist der Erkenntniswert einer solchen Analyse sehr, sehr begrenzt.

Warum ist es so relevant, die technischen Möglichkeiten und Rechte der Polizei entsprechend einzuschränken - wenn Kriminelle so vielleicht schneller aufgespürt würden?
Weil das eine große Relevanz für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung hat. Wenn ich mich nicht mehr frei bewegen kann - frei denken und äußern, was ich will - führt das dazu, dass ich mich irgendwann nur noch regelkonform verhalte. Dann werden die Leute nicht mehr streiten, sondern nur noch alles über sich ergehen lassen. Das ist Gift für unsere Gesellschaft. Denn durch Streit findet man die richtigen Lösungen für unsere Gesellschaft. Und diese darf auch nicht von oben nach unten regiert werden: Die Willensbildung muss von unten nach oben erfolgen. Sonst steht unsere Freiheit in Frage.

Polizeiaufgabengesetz PAG: Abstimmungspanne im Bayerischen Landtag

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