Bayern: Polizeigewerkschaft kritisiert neue Raser-Strafen

München - Seit knapp drei Wochen gilt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit auch die neuen Bußgelder. Vor allem Temposünder müssen seitdem tiefer in die Tasche greifen – auch Fahrverbote gibt es nun bei einem geringeren Vergehen.
Scheuer will einige neue Strafen zurücknehmen
Der Unmut der Autofahrer ist deswegen natürlich groß, bereits kurz nachdem die neuen Regelungen in Kraft getreten sind, hat der Automobilclub "Mobil in Deutschland e.V." eine Petition ins Leben gerufen. Das Ziel: Die "Führerschein-Falle" wieder rückgängig machen.
Zuletzt sorgte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für Aufsehen, der jetzt einige der neuen Strafen zurücknehmen will. Scheuer spricht von "Unverhältnismäßigkeit" – möglicherweise auch, weil sich viele Autofahrer beschwert hatten. Dabei geht es vor allem um die Regel, dass nun "schon" ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h.
Polizeigewerkschaft kritisiert Zeitpunkt der Umsetzung
Nun schaltet sich auch die Gewerkschaft der Polizei Bayern (GdP) in die Diskussion ein. Denn auch sie sieht die eben genannte Regelung als kritisch an. Die Gewerkschaft begrüße die Absicht von Scheuer, die Regelungen teilweise abzumildern. Für die GdP Bayern geht es aber in erster Linie um das Fahrverbot, das bereits beim ersten Vergehen greift. "Die GdP Bayern regt an, die jetzt geltenden Fahrverbote sowohl für Geschwindigkeitsverstöße innerorts und außerorts z.B. auf 26 km/h bzw. 31 km/h anzuheben und gleichzeitig die Bußgelder bei solchen Verstößen deutlich nach oben zu korrigieren", schreibt die Gewerkschaft in einem offiziellen Statement.
Doch die Gewerkschaft kritisiert nicht nur die Novelle an sich, sondern auch den Zeitpunkt der Umsetzung. Ihrer Meinung nach wäre eine Umsetzung nach der Corona-Pandemie "zielführender" gewesen. Für die GdP Bayern sei die jetzige Regelungen mit einem "großen Verwaltungsaufwand" verbunden, der "uns als Polizei personell zusätzlich belasten" würde.
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