Bayern: Polizeigewerkschaft kritisiert neue Raser-Strafen

Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) mit ihren angepassten Bußgeldern sorgt für reichlich Unmut bei den Autofahrern. Jetzt schaltet sich die Polizeigewerkschaft ein, die die Erhöhung einiger Strafen ebenfalls kritisch sieht.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Polizeigewerkschaft sieht auch den Zeitpunkt der Umsetzung der neuen StVO kritisch. (Symbolbild)
imago/imagebroker Die Polizeigewerkschaft sieht auch den Zeitpunkt der Umsetzung der neuen StVO kritisch. (Symbolbild)

München - Seit knapp drei Wochen gilt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit auch die neuen Bußgelder. Vor allem Temposünder müssen seitdem tiefer in die Tasche greifen – auch Fahrverbote gibt es nun bei einem geringeren Vergehen.

Scheuer will einige neue Strafen zurücknehmen

Der Unmut der Autofahrer ist deswegen natürlich groß, bereits kurz nachdem die neuen Regelungen in Kraft getreten sind, hat der Automobilclub "Mobil in Deutschland e.V." eine Petition ins Leben gerufen. Das Ziel: Die "Führerschein-Falle" wieder rückgängig machen.

Zuletzt sorgte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für Aufsehen, der jetzt einige der neuen Strafen zurücknehmen will. Scheuer spricht von "Unverhältnismäßigkeit" – möglicherweise auch, weil sich viele Autofahrer beschwert hatten. Dabei geht es vor allem um die Regel, dass nun "schon" ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h.

Polizeigewerkschaft kritisiert Zeitpunkt der Umsetzung

Nun schaltet sich auch die Gewerkschaft der Polizei Bayern (GdP) in die Diskussion ein. Denn auch sie sieht die eben genannte Regelung als kritisch an. Die Gewerkschaft begrüße die Absicht von Scheuer, die Regelungen teilweise abzumildern. Für die GdP Bayern geht es aber in erster Linie um das Fahrverbot, das bereits beim ersten Vergehen greift. "Die GdP Bayern regt an, die jetzt geltenden Fahrverbote sowohl für Geschwindigkeitsverstöße innerorts und außerorts z.B. auf 26 km/h bzw. 31 km/h anzuheben und gleichzeitig die Bußgelder bei solchen Verstößen deutlich nach oben zu korrigieren", schreibt die Gewerkschaft in einem offiziellen Statement.

Doch die Gewerkschaft kritisiert nicht nur die Novelle an sich, sondern auch den Zeitpunkt der Umsetzung. Ihrer Meinung nach wäre eine Umsetzung nach der Corona-Pandemie "zielführender" gewesen. Für die GdP Bayern sei die jetzige Regelungen mit einem "großen Verwaltungsaufwand" verbunden, der "uns als Polizei personell zusätzlich belasten" würde.

Lesen Sie auch: Lamborghini-Fahrer rast mit 250 km/h über die Landstraße

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.