Bayern lässt Ehe für alle von zwei Juristen prüfen

München - Ob das Gesetz, das Anfang Oktober in Kraft tritt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soll der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger prüfen. Die Göttinger Professorin Dagmar Coester-Waltjen soll die internationale Rechtslage klären. Erst dann will die Staatsregierung auf Grundlage der Ergebnisse entscheiden, ob sie in Karlsruhe gegen die sogenannte Ehe für alle klagen will.
Bundestag und Bundesrat hatten die Ehe für alle kurz vor der Sommerpause im Schnellverfahren beschlossen, also die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts.
Verfassungsrechtler sind sich aber uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre.
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