Bäckerei-Streit in Rottach-Egern: Das sagt das Landratsamt

Die einen finden den Duft von frischen Semmeln himmlisch, für ein in den Ferienort Rottach-Egern gezogenes Ehepaar ist es einfach nur Gestank. Die Eheleute wollen die Bäckereiinhaberin dazu zwingen, den Geruch abzustellen, und haben damit einen Proteststurm ausgelöst.
dpa |
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Der Blick von Tremmels Backstube zum Haus, in dem der Nachbar, der sich beschwert, seine Wohnung hat.
Tegernseer Stimme Der Blick von Tremmels Backstube zum Haus, in dem der Nachbar, der sich beschwert, seine Wohnung hat.

Zum Semmel-Streit in Rottach-Egern hat sich jetzt das Landratsamt geäußert. Ein neu in den Ferienort gezogenes Ehepaar will eine Bäckerei in der Nachbarschaft dazu zwingen, den beim Semmelnbacken entstehenden Geruch abzustellen.

Rottach-Egern - Frischer Duft oder lästiger Gestank - in der bundesweit bekanntgewordenen Auseinandersetzung um den Geruch einer Backstube in Rottach-Egern am Tegernsee (AZ berichtete) hofft das Landratsamt auf eine gütliche Einigung. "Im Sinne der Wahrung des Ortsfriedens ist eine gemeinsame Lösung mit Sicherheit das Beste", sagte der Sprecher des Landratsamtes Miesbach, Birger Nemitz, am Donnerstag. "Dazu sollten beide Seiten aufeinander zugehen."

Ein aus Norddeutschland in den oberbayerischen Nobelort gezogenes Ehepaar hatte sich über den Geruch beklagt, der frühmorgens aus der benachbarten Bäckerei über seinen Balkon in die Wohnung dringe. Es setzte der Inhaberin eine Frist zur Beseitigung der angeblichen Geruchsbelästigungen, etwa durch den Einbau von Filtern in den Abluftventilatoren.

Bäckerei will nicht auf Forderungen eingehen

Eine bereits bis vergangenen Dienstag gesetzte Frist, die Maßnahmen mitzuteilen, ließ das Ehepaar jedoch verstreichen. Ohnedies hatte die Bäckereiinhaberin schon zuvor angekündigt, keinesfalls auf die Forderung ihrer Nachbarn einzugehen.

Behördensprecher Nemitz verwies auf die gesetzlichen Bestimmungen zu Geruchsbelästigungen. Sollte der Vorgang tatsächlich vom Landratsamt als untere Naturschutzbehörde überprüft werden müssen, würde eine Ortsbegehung angesetzt. Dabei würde geprüft, ob überhaupt eine "erhebliche Beeinträchtigung" vorliegt, die "deutlich bemerkbar und regelmäßig" auftritt.

Regelmäßig bedeute in dem Wohnmischgebiet nach gesetzlicher Definition "mehr als 15 Prozent der Jahresstunden", erläuterte Nemitz. Nur wenn dies der Fall sei, könne das Landratsamt eine Anordnung erlassen, etwa zu einer baulichen Veränderung an der Bäckerei.

Rechtsanwalt will sich nicht mehr zum Fall äußern

Die Beschwerde der Eheleute hatte nach Medienberichten wütende Proteste unter den Lesern ausgelöst. Fast ausnahmslos stellten sich die Autoren hinter die Bäckereichefin und rieten dem aus Norddeutschland kommenden Ehepaar, Rottach-Egern den Rücken zu kehren.

Pikantes Zubrot der Auseinandersetzung: Rechtsanwalt Heino von Hammerstein (BürgerListe), der das Ehepaar vertritt, ist 2. Bürgermeister der Nachbarstadt Tegernsee. Er will sich inzwischen nicht mehr zu dem Vorgang äußern. Am Donnerstagabend sollte auch die Sendung "quer" des BR-Fernsehens der Frage nachgehen, ob frische Semmeln nun duften oder stinken.

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