Augsburger Flaggenstreit: Bayernfahne darf bleiben!

Augsburg - Der Streit um eine Bayernflagge an einem Balkon eines Augsburger Wohnblocks ist kurz vor dem Prozess beigelegt worden. Die etwa 80 mal 150 Zentimeter große Rautenfahne darf demnach weiter an dem Balkon wehen. Die katholische Wohnungsgesellschaft und der Mieter hätten sich außergerichtlich geeinigt, sagte die Augsburger Amtsgerichtssprecherin Manuela Pohl. Die Klage sei am Dienstag zurückgezogen worden, die für Mittwoch geplante Verhandlung wurde daher abgesagt. Zuvor hatten bereits Medien darüber berichtet, dass es eine Einigung gegeben hatte.
Lesen Sie hier: Amtsgericht verhandelt über Bayernfahne am Balkon
Der Mieter hatte sich stets geweigert, die Fahne abzunehmen. Der Vermieter verwies hingegen auf den Mietvertrag, wonach eine Zustimmung notwendig sei, wenn Schilder oder sonstige Gegenstände am Haus angebracht werden. Dadurch wollte der Vermieter die äußere Erscheinung des relativ neuen Gebäudes schützen und sich beispielsweise gegen die Montage von Parabolantennen bei den Wohnungen wehren. "Die Tatsache, um welche Fahne es sich handelte, spielte dabei keine Rolle", erklärte der Vermieter, das St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg, nach der Beilegung des Streits.
Details der Einigung wurden nicht genannt, allerdings werde "der emotionalen Verbundenheit eines Mieters mit "seiner" weiß-blauen Fahne des Freistaates Bayern weit über das sonst in der Wohnungswirtschaft übliche Maß hinaus Rechnung getragen", erklärten die Geschäftsführer der Gesellschaft. Auch der Mieter war zufrieden: "Mein Mandant will den beendeten Streit mit Weißbier und Weißwurst unter seiner Fahne feiern", sagte sein Anwalt der "Bild"-Zeitung (Dienstag).