Amtsgericht verhandelt über Bayernfahne am Balkon

Worüber man sich vor Gericht alles streiten kann. In Augsburg geht es demnächst um eine auf einem Balkon gehisste Bayernflagge.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Worüber man sich vor Gericht alles streiten kann. In Augsburg geht es demnächst um eine auf einem Balkon gehisste Bayernflagge.
dpa Worüber man sich vor Gericht alles streiten kann. In Augsburg geht es demnächst um eine auf einem Balkon gehisste Bayernflagge.

Augsburg - Das Amtsgericht Augsburg muss sich an diesem Mittwoch (6. Mai) mit einem ungewöhnlichen Fall beschäftigen - mit einer auf einem Balkon gehissten Bayernflagge. Die Wohnungsgesellschaft verlangt von dem Mieter, dass er die rund 1,2 Quadratmeter große Rautenfahne nicht mehr an dem Balkon aufhängt. Der Mieter will aber auf die Flagge nicht verzichten, so dass es zum juristischen Streit kam.

In dem Prozess geht es um die Fassadengestaltung des Mehrfamilienhauses, die ein Mieter üblicherweise nicht ohne Genehmigung des Eigentümers ändern darf. Viele Eigentümer legen für ihre Häuser fest, wie die Optik des Gebäudes erhalten bleiben kann. Dann kann es beispielsweise Vorgaben geben, in welcher Farbe ein Balkon-Sichtschutz gehalten sein muss. Auch die Frage, ob ein Mieter Befestigungen in das Mauerwerk bohren darf, kann einen Streit auslösen.

Nach Angaben der Augsburger Amtsgerichtssprecherin Manuela Pohl sind solche Streitigkeiten eigentlich bei der Justiz an der Tagesordnung. Häufig ginge es dabei um Parabolantennen, die ein Mieter am Balkon montiere. Ungewöhnlich an dem Fall sei nur, dass es dieses Mal um eine Fahne in den Bayern-Farben gehe.

Lesen Sie auch: Horst Seehofer eröffnet Trachtenkulturzentrum

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.