Ansbach: Dreifachmörder Roland S. muss im Gefängnis bleiben

Ansbach - Für den Mörder mit dem genialen handwerklichen Geschick, der für Staatskanzlei-Chefin Christine Haderthauer und ihren Mann Hubert arbeitete und die Modellauto-Affäre auslöste, bleibt das Tor zur Freiheit verschlossen. Das Landgericht Ansbach lehnte seine Freilassung auf Bewährung ab. Das bestätigte jetzt Antje Gabriels-Gorsolke, die Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft.
Vor 30 Jahren, als Roland S. nach seinem dritten Tötungsdelikt in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses (BKH) Ansbach landete, spielte seine Gefährlichkeit ganz schnell keine Rolle mehr. Hubert Haderthauer, sein behandelnder Arzt, gewährte ihm Freizügigkeiten, die kaum nachvollziehbar sind. Selbst Kurzurlaub in Frankreich war drin.
Ausraster, Gewalt oder Auffälligkeiten sind nicht bekannt
Der Grund für den (fahr)lässigen Umgang mit dem Straftäter lag an dessen handwerklichen Fähigkeiten – und an den zweifelhaften geschäftlichen Interessen der Haderthauers. Eine Firma, an der einige Jahre lang sowohl Hubert als auch Christine Haderthauer beteiligt waren, vermarktete die teuren Oldtimer-Automodelle, die im Bezirkskrankenhaus Ansbach und dann in Straubing von Roland S. angefertigt wurden.
Ohne ihn hätte dieses Geschäftsmodell, das Jahre später einen Untersuchungsausschuss des Landtags, Gerichtsverfahren, Strafbefehle und den Rücktritt von Christine Haderthauer auslöste, nicht laufen können. In all diesen Jahren war seine mutmaßliche Gefährlichkeit hinter den vergitterten Fenstern des Bezirkskrankenhauses kein Thema.
Auffälligkeiten, Ausraster, Gewalt von ihm sind nicht bekannt, ganz im Gegenteil. Sogar Besuchergruppen sahen sich die Automodell-Produktion im BKH an. Nach der Modellauto-Affäre, die auch Hubert Haderthauer seinen Job als Landgerichtsarzt in Ingolstadt kostete, hat sich der Wind gedreht.
Details aus Psycho-Gutachten nicht bekannt
Zum genauen Inhalt des Psycho-Gutachtens, das Roland S. jetzt den Weg zurück in die Freiheit versperrte, wollte sich die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht äußern. Aber die Ablehnung seines Antrags, auf Bewährung entlassen zu werden, spricht dafür, dass ihn der Gutachter noch immer für zu gefährlich hält.
Immerhin bestätigt die Staatsanwaltschaft aber auch, dass Roland S. seit dem Sommer nicht mehr in der Psychiatrie untergebracht ist, sondern im Gefängnis sitzt, im normalen Strafvollzug.
Lesen Sie hier: Sitz im Stadtrat - Christine Haderthauer macht Schluss mit der Politik