Alkohol-Entzug für Macheten-Mann!

Das hat das Landgericht Traunstein im Fall des 47-jährigen Metzgers entschieden, der mit zwei Schwertern auf Biergartenbesucher losgegangen ist.
von  ver
Das sind die Waffen, mit denen der Mann auf die Biergartenbesucher losging.
Das sind die Waffen, mit denen der Mann auf die Biergartenbesucher losging. © Polizei

Neuötting/Traunstein - „Dein Kopf gehört mir!“ – mit diesen Worten hat ein 47-jähriger Metzger im Juni vergangenen Jahres einen Biergarten gestürmt – bewaffnet mit Machete, Samurai-Schwert und einem geladenen Gewehr.

Gestern ist der Prozess gegen den 47-Jährigen, der nach der Tat meist nur noch als „Macheten-Mann bezeichnet wurde, zu Ende gegangen. Das Landgericht Traunstein entschied: Der 47-Jährige hat eine Persönlichkeitsstörung und ist schuldunfähig. Der Mann muss in eine Alkohol-Entziehungsanstalt.

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Die Richter folgten mit diesem Urteil den Antrag des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dauerhafte Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie beantragt – nahm das Urteil allerdings so hin und kündigte an, nicht in Revision zu gehen.

Der Fall hatte im Sommer vergangenen Jahres überregional für Schlagzeilen gesorgt – unter anderem deshalb, weil ihn die Polizei erst mit drei Schüssen ins Bein stoppen konnte. Der 47-Jährige hatte zur Tatzeit 2,6 Promille Alkohol im Blut.

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Diese Tatsache machte der Schwert-Schwinger sogar selbst während des Prozesses verantwortlich für seinen Ausraster: Drei Bekannte hätten ihn an der Bushaltestelle Schnaps ins Bier gemischt. Davon werde er einfach aggressiv, so seine Aussage. Er ging nach Hause nahm Samurai-Schwert (Länge 98,5 Zentimeter), Machete (49 Zentimeter) und einen Gewehr-Stutzen von der Wand, ging zurück, schwang die Waffen auf offener Straße und dann in einem Biergarten über dem Kopf. In Todesangst riefen die Zeugen die Polizei. Angeblich hat das Gelächter im Biergarten den Mann zusätzlich aggressiv gemacht.

Der Angeklagte ist mit seinem Urteil zufrieden und betonte, dass er bereit für den Alkoholentzug ist.

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