Ärztepfusch und Behandlungsfehler in Bayern: So kann man sich Hilfe holen

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellt Zahlen zum Ärztepfusch vor. Wie häufig das in Bayern vorkommt - und wie man sich Hilfe holen kann.
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Ein Chirurg führt ein OP durch - natürlich können dabei Fehler passieren. Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, klärt der Medizinische Dienst.
Ein Chirurg führt ein OP durch - natürlich können dabei Fehler passieren. Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, klärt der Medizinische Dienst. © Arne Dedert/dpa

Wer sich in die Hände von Medizinern begibt, muss darauf vertrauen, dass alles glattläuft. Doch das klappt nicht immer. Nun hat der Medizinische Dienst seine Jahresstatistik 2021 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern vorgestellt. Demnach ist es in Deutschlands Krankenhäusern und Arztpraxen im vergangenen Jahr erneut zu Tausenden Behandlungsfehlern bekommen.

Medizinischer Dienst Bund stellt über 3.500 Behandlungsfehler fest

Der Medizinische Dienst Bund untersuchte insgesamt 13.050 Verdachtsfälle, wobei 3.665 Behandlungsfehler entdeckt wurden. Der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes (MD), Stefan Gronemeyer, geht zudem von einer hohen Dunkelziffer aus. Gleichzeitig zeigt die Statistik aber auch, dass in 71,9 Prozent der untersuchten Verdachtsfälle kein Behandlungsfehler festgestellt werden konnte.

Die registrierte Zahl der Behandlungsfehler bewegt sich nach MD-Angaben auf einem weitgehend unveränderten Niveau. Die Auswirkungen für die betroffenen Patienten sind dabei sehr unterschiedlich: In zwei von drei Schadensfällen handelt es sich lediglich um einen vorübergehenden Schaden. In 6,8 Prozent der Fälle gab es jedoch schwere Dauerschäden wie Erblindung oder Pflegebedürftigkeit, in 3,8 Prozent der Fälle führte der Behandlungsfehler zum Tod.

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MD Bayern: Jeder vierte Verdachtsfall ist ein Behandlungsfehler

Vom Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern) wurden im vergangenen Jahr insgesamt 2.373 fachärztliche Gutachten zu Verdachtsfällen von Behandlungsfehlern erstellt, wie er am Donnerstag mitteilte. In 28,4 Prozent der Verdachtsfälle wurde vom Gutachter des MD Bayern ein Fehler festgestellt, heißt es weiter - also in mehr als jedem vierten Fall.

Ein Schaden lag dem Bericht zufolge in 24,6 Prozent der Verdachtsfälle vor. In 20,6 Prozent der Verdachtsfälle - also in etwa jedem fünften Verdachtsfall - wurde der Fehler vom Gutachter als Ursache für den Schaden gesehen.

Der MD Bayern betont allerdings, dass die Zahlen nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern zeigen und nicht repräsentativ sind. "Mit der Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung wollen wir einen wesentlichen Beitrag zu mehr Patientensicherheit und Transparenz leisten", sagte Astrid Zobel, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern, laut Mitteilung. Patienten erhielten durch die Jahresgutachten wertvolle Hilfe, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten.

Doch was ist das genau - und wohin kann ich mich wenden, wenn ich einen Verdacht habe? Der MD Bayern gibt dazu einen Überblick.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Dem MD Bayern zufolge liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn ein Arzt eine Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchführt. Dies gelte genauso für Angehörige weiterer Gesundheitsberufe.

Ein Behandlungsfehler kann den Experten zufolge zum Beispiel vorliegen, wenn eine Behandlung nicht den aktuellen medizinischen Standards entspricht, wenn eine gebotene medizinische Behandlung unterlassen, eine unnötige Behandlung durchgeführt oder wenn eine Diagnose trotz eindeutiger Hinweise nicht gestellt wird.

An wen kann man sich bei einem Verdacht wenden?

Erster Ansprechpartner bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sind die Krankenkassen. Diese arbeiten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen mit den Medizinischen Diensten zusammen, die im Auftrag der Krankenkassen ein fachärztliches Gutachten erstellen, erklärt der MD Bayern. Dieses Gutachten kostet die Versicherten demnach nichts, hilft aber - wenn der Verdacht gerechtfertigt ist - dabei, Ansprüche durchzusetzen.

Wann hat man Anspruch auf Schadenersatz?

Laut dem Medizinischen Dienst hat man nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Behandlungsfehler einen Gesundheitsschaden verursacht hat. Hierbei ist der Patient in der Beweislast und muss seinen Schadenersatzanspruch im Streitfall belegen.

Dafür sind die Gutachten der Medizinischen Dienste oft entscheidend. Bei einem groben Behandlungsfehler, also wenn etwa der Arzt ganz eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat, können Betroffene im Rahmen einer Klage vom Kausalitätsnachweis befreit werden.


Weitere Informationen: www.md-bayern.de

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