Abschiebung von Asef N.: Demonstrant muss vor Gericht

Am 31. Mai wollten Schüler die Abschiebung von Asef N. nach Afghanistan verhindern. Nun muss sich einer der Demonstranten vor Gericht verantworten.
Helmut Reister |
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Der Polizeieinsatz Ende Mai ist nach wie vor umstritten.
Matejka/ARC Der Polizeieinsatz Ende Mai ist nach wie vor umstritten.

Mit einer Sitzblockade, die zu Auseinandersetzungen mit der Polizei führten, wollten Schüler und Sympathisanten die Abschiebung des afghanischen Flüchtlings Asef N. (20) unterbinden (AZ berichtete).

Die Bilder des völlig aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatzes liefen um die ganze Welt. Am Dienstag, rund fünf Monate später, beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg die juristische Aufarbeitung.

Linke Autonome, die sich unter die Schüler gemischt und die Polizei mit Fahrrädern und Flaschen beworfen hätten, seien für die Eskalation vor dem Berufschulzentrum in Nürnberg verantwortlich gewesen, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schon einen Tag später. Die Polizei sprach von einem Dutzend verletzter Beamter, um das Aggressionspotenzial zu untermauern.

Die Polizei soll mit "verhältnisloser Gewalt" vorgegangen sein

"Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen": Schüler, Angehörige von ihnen und eine ganze Reihe linker Gruppen haben sich schon vor längerer Zeit zu einem Bündnis zusammengeschlossen.

Aus Sicht der Beteiligten ging die Polizei mit "verhältnisloser Gewalt" vor. Bei einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche betonte eine beteiligte Schülerin noch einmal, dass die Aggression von der Polizei ausgegangen sei.

Die eklatanten Unterschiede bei der Bewertung der Ereignisse vom 31. Mai dieses Jahres spiegeln sich auch in der Person des 22-jährigen Angeklagten wider, der sich wegen Widerstand gegen Polizeibeamte und Körperverletzung verantworten muss.

Sein Anwalt sagt, dass sein Mandant ein Abschiebungsgegner sei und sich selbst als links bezeichne. Ganz sicher sei er aber kein gewaltbereiter Autonomer, zu dem er jetzt gemacht werden solle, um den Polizeieinsatz zu rechtfertigen.

Ein völlig unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte nicht. Er soll den Behörden schon mehrmals aufgefallen sein - auch wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte. Dafür erhielt er erst vor wenigen Monaten eine Bewährungsstrafe.

Sprang der Mann mit beiden Beinen einem Beamten in den Rücken?

Jetzt wird ihm in der Anklage ein ausgesprochen aggressives Verhalten vorgeworfen. Er sei zum Beispiel einem Beamten mit beiden Beinen in den Rücken gesprungen, habe um sich geschlagen und getreten, zwei Polizisten verletzt.

Pikant: Der junge Mann wurde nach den verschärften Paragrafen 113/114 angeklagt. Die Gesetzesänderung war einen Tag vor dem Polizeieinsatz in Kraft getreten. Damit droht dem Angeklagten eine härtere Strafe.

Von Flaschen, geworfenen Fahrrädern oder anderen Gegenständen ist in der Anklage gegen ihn aber nicht die Rede. Von einer hohen strafrechtlichen Relevanz gehen offensichtlich auch die Ermittlungsbehörden inzwischen nicht mehr aus. Es sei fraglich, heißt es, ob es überhaupt noch zu weiteren Anklagen kommen werde.

Lesen Sie auch: Fall Asef N. - Gegendarstellung des Schulrektors

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