Abschiebehaft: Bayern zahlt 420.000 Euro Miete für zehn Personen

München – Seit Mitte September vergangenen Jahres läuft der Betrieb in der Abschiebungshafteintrichtung (AHE) am Münchner Flughafen – und der kostet, wie jetzt die Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Gülseren Demirel zeigt.
Die Sprecherin für Integration, Asyl und Flucht fordert, den Mietvertrag mit dem Flughafen aufzulösen und keine weiteren Abschiebehaftanstalten einzurichten.
Abschiebehäftlinge wohnen in ehemaligem Hangar von Air Berlin
Warum? Weil die Mietkosten von 420.000 Euro pro Monat unverhältnismäßig seien. Wie bereits mehrere Medien berichtet hatten, zahlt die bayerische Regierung monatlich 420 000 Euro an den Flughafen, um den ehemaligen Wartungshangar von Air Berlin nutzen zu können. Dort sind Abschiebehäftlinge in Wohncontainern untergebracht. Das Gebäude verlassen dürfen sie nicht. Dafür gebe es laut Antwort der Staatsregierung kostenfreies Internet und die Möglichkeit zu telefonieren. Auch die Rechtsberatung der Migranten sei möglich, denn sie könnten Besucher, also auch Rechtsanwälte, empfangen.
63 Häftlinge in sechs Monaten
Aber wie viele Häftlinge hat die Staatsregierung bislang am Münchner Flughafen überhaupt untergebracht? Die Antwort: 63 – in sechs Monaten. Wie die Aufschlüsselung des Innenministeriums in der Antwort auf Demirels Anfrage zeigt, sind im Durchschnitt monatlich zehn Personen in der ehemaligen Wartungshalle untergebracht. Im Dezember waren es beispielsweise nur drei, im Januar neun und im Februar 14 Personen.
Derzeit werde, so das Innenministerium, "eine längerfristige und kostengünstigere Lösung an anderer Stelle im Bereich des Flughafens" geplant. Die AHE war eingerichtet worden, weil die Plätze für Abschiebehäftlinge in den Gefängnissen in Eichstätt und in Erding ausgelastet gewesen seien, heißt es.
Laut Bayerischem Flüchtlingsrat soll Anfang kommender Woche erneut eine Sammelabschiebung nach Afghanistan stattfinden.
Lesen Sie auch: Bayerische Polizisten beschweren sich über Abschiebepraxis