Abinoten-Betrug: Freispruch für den Schulleiter

2013 hatte er die Noten der Schüler im Deutsch-Abitur geschönt und wurde dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil gegen den Schulleiter aus Coburg hat das OLG jetzt aufgehoben - jetzt übernimmt das Kultusministerium.
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Der Coburger Schulleiter hatte die Deutsch-Prüfungen um einen Punkt verbessert und anschließend unterzeichnet. (Symbolbild)
dpa Der Coburger Schulleiter hatte die Deutsch-Prüfungen um einen Punkt verbessert und anschließend unterzeichnet. (Symbolbild)

2013 hatte er die Noten der Schüler im Deutsch-Abitur geschönt und wurde dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil gegen den Schulleiter aus Coburg hat das OLG jetzt aufgehoben - jetzt übernimmt das Kultusministerium.

Coburg/Bamberg - Im Fall geschönter Abiturnoten an einem Coburger Gymnasium ist der Schulleiter vom Oberlandesgericht (OLG) Bamberg freigesprochen worden. Das OLG hob damit das Urteil des Landgerichts Coburg auf - das hatte den Direktor wegen Falschbeurkundung in 86 Fällen im November zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. Der Direktor hatte 2013 als Abiturprüfungsvorsitzender die Bewertung aller Deutscharbeiten um einen Punkt verbessert und die Abiturzeugnisse mit den geänderten Bewertungen danach unterzeichnet.

Das OLG urteilte nun am Montag, der Angeklagte habe sich mit diesen Unterschriften nicht wegen Falschbeurkundung im Amt strafbar gemacht. Die Noten seien zwar unter Verstoß gegen die Gymnasiale Schulordnung (GSO) zustande gekommen. Das Unterzeichnen der Zeugnisse sei jedoch keine Straftat: Trotz der Verstöße des Angeklagten gegen die Schulordnung seien die im Zeugnis aufgeführten Noten nicht nichtig.

Mit der Beurkundung der von ihm um einen Punkt angehobenen und an die Prüfungsteilnehmer bekanntgegebenen Noten habe der Angeklagte daher in den Zeugnissen keine "rechtlich erhebliche" Tatsache falsch beurkundet, heißt es im Urteil des OLG. Die Verteidigung des Schulleiters war nach dem Urteil des Coburger Landgerichts in Revision gegangen.

Das Kultusministerium in München will nun prüfen, welche dienstrechtlichen Folgen das Vorgehen des Direktors haben kann. Die "dienstrechtliche Würdigung" könne nun erfolgen, da das Strafverfahren abgeschlossen sei, sagte Sprecher Ludwig Unger am Montag.

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