14-Jähriger schlägt Mädchen Schädel ein – acht Jahre Jugendhaft

Ein 14-Jähriger will Sex mit einer Mitschülerin. Als die 13-Jährige ablehnt, plant er, sie zu vergewaltigen und schlägt mit einem Stein auf sie ein. Sie überlebt schwer verletzt. Er muss acht Jahre in Jugendhaft.
dpa |
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Ein 14-Jähriger will Sex mit einer Mitschülerin. Als die 13-Jährige ablehnt, plant er, sie zu vergewaltigen. Er lockt das Mädchen auf ein verlassenes Fabrikgelände und schlägt mit einem Stein auf sie ein. Sie überlebt schwer verletzt. Er muss acht Jahre in Jugendhaft.

Weiden – Die brutale Attacke auf eine Schülerin muss ein 15-Jähriger mit acht Jahren Jugendhaft büßen. Das Landgericht Weiden verurteilte den Jugendlichen am Montag wegen versuchten Mordes, wie ein Gerichtssprecher nach der nicht öffentlichen Verhandlung mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts waren die Mordmerkmale Heimtücke und Verdeckung einer Straftat erfüllt. Das Gericht folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte dagegen fünf Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags gefordert.

Der damals 14-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts die Klassenkameradin im Oktober in eine leerstehende Fabrikhalle in Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth) gelockt, um die 13-Jährige zu vergewaltigen. Dazu schlug er ihr mit einem Stein den Schädel ein und verletzte sie zusätzlich mit einer Glasscherbe im Gesichts- und Halsbereich. Dann ließ er aber doch von seinem Opfer ab, deckte die lebensgefährlich verletzte Schülerin mit einer Plane zu und ließ sie liegen.

Erst Stunden später wurde sie von Angehörigen gefunden. Der Jugendliche hatte der 13-Jährigen unter anderem mehrere Gesichts- und Kieferknochen zertrümmert. In einer mehrstündigen Operation wurden ihr fast ein Dutzend Titanplatten eingesetzt. Noch heute leidet das Mädchen körperlich und seelisch unter den Folgen der Tat, geht nicht zur Schule und wird psychologisch betreut.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er räumte ein, die 13-Jährige mit einem Stein niedergeschlagen zu haben. Allerdings bestritt er einen Tötungsvorsatz. Das Gericht glaubte seiner Darstellung nicht.

In der nicht öffentlichen Verhandlung war erst nach und nach das Motiv für die brutale Attacke aufgedeckt worden. Demnach hatten Täter und Opfer am Abend vor der Tat per Kurznachrichtendienst WhatsApp Sympathie-Bekundungen ausgetauscht. Dabei fragte der Angeklagte auch nach gemeinsamem Geschlechtsverkehr, den die 13-Jährige jedoch ablehnte. Trotzdem kam es am 8. Oktober zu dem verhängnisvollen Treffen, bei dem der Angeklagte laut Gericht sein Opfer vergewaltigen wollte. Als er glaubte, sein Opfer getötet zu haben, ließ er es zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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