14-Jähriger schlägt Mädchen Schädel ein: Geständnis

Zum Auftakt des Prozesses gegen einen 14-Jährigen wegen versuchten Totschlags hat der Schüler ein Geständnis abgelegt.
dpa |
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Mit einen Stein zertrümmert ein Schüler seiner Klassenkameradin die Gesichtsknochen – und lässt das lebensgefährlich verletzte Mädchen einfach liegen. Das Verbrechen in der Oberpfalz schockierte im Herbst die Menschen. Jetzt steht der 14-Jährige vor Gericht.

Weiden - Zum Auftakt des Prozesses gegen einen 14-Jährigen wegen versuchten Totschlags hat der Schüler ein Geständnis abgelegt. Er räumte ein, seine Klassenkameradin mit einem schweren Stein niedergeschlagen zu haben. Allerdings bestritt er jeden Tötungsvorsatz, wie das Landgericht Weiden am Mittwoch nach der nicht öffentlichen Verhandlung mitteilte.

Laut Anklage hatte der 14-Jährige sein ein Jahr jüngeres Opfer nach der lebensgefährlichen Attacke in einer leerstehenden Fabrikhalle in Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth) mit einer Plane zugedeckt liegengelassen. Angehörige hatten sie Stunden später gefunden.

Die 13-Jährige hatte bei dem Angriff im vergangenen Oktober lebensgefährliche Verletzungen erlitten, unter anderem waren Gesichts- und Kieferknochen zertrümmert. Das Mädchen leidet noch heute körperlich und seelisch unter den Folgen der Tat, geht nicht zur Schule und wird psychologisch betreut. Die Familien von Täter und Opfer wohnen im gleichen Ort.

Als Motiv für das Verbrechen hatte der Schüler nach seiner Festnahme Wut angegeben. Das Mädchen habe ihn beleidigt. Die Schülerin wurde per Videoübertragung rund eine Stunde lang von den Richtern vernommen. Sie schilderte sie den Tattag, soweit sie sich daran erinnern kann. Ein Gerichtsmediziner sagte aus, dass sich das Mädchen in Lebensgefahr befunden habe. Auch der behandelnde Notarzt, zwei Rettungsassistenten und Ärzte aus dem Klinikum Weiden und dem Universitätsklinikum Regensburg sowie die Psychologin der Schülerin waren geladen. Ein Arzt und Psychologe des Angeklagten machten Angaben zu Behandlungen des Jugendlichen in den Jahren vor der Tat.

Es sind vier Prozesstage vorgesehen, die Jugendkammer verhandelt hinter verschlossenen Türen. Das Urteil wird am 19. Mai erwartet, bis dahin sollen 38 Zeugen und 3 Sachverständige aussagen. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu zehn Jahre Jugendhaft.

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