Stuttgart-Tatort: Eine Frage des Gewissens
Die Autoren des Stuttgarter-Tatorts kennen keine Gnade, wenn sie ihr Leichenschauhaus füllen müssen und gleichzeitig noch das Privatleben ihrer Kommissare im Auge behalten sollen. Die AZ-Kritik von Ponkie.
München - Als wolle der Stuttgarter „Tatort“ immer wieder in hektischer Panik vor der alten schwäbischen Behäbigkeit der Bienzle-Kriminalistik davonrennen – so werden die Kommissare Lannert & Bootz (Richy Müller und Felix Klare) über die hochmoderne, elektronisch überfrachtete Großstadtpiste gejagt und mit einem unympathischen Opfer-Anwalt gepiesackt, der dem redlichen Lannert einen tödlichen Rettungsschuss gegen einen bewaffneten Geiselnehmer als „fahrlässige Tötung“ anhängen will.
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Die Anhörungen mit eigeschüchterten Zeugen münden in einer hanebüchenen Langzeit-Psychodebatte über „Eine Frage des Gewissens“ (Buch: Sönke Lars Neuwöhner und Sven Poser, Regie: Till Endemann, ARD/SWR). Wobei man gelegentlich der Groschenroman-Fantasie nahekommt.
Aber die Autoren kennen keine Gnade, wenn sie ihr Leichenschauhaus füllen müssen und gleichzeitig noch das Privatleben ihrer Kommissare im Auge behalten sollen. Dass das schlechte Gewissen angeblich keine Verjährung kennt, ist zwar vermutlich auch nicht wahr – aber es macht sich immer gut, wenn die Moral nicht auf der Strecke bleibt. Ein Schwabenstreich für die Ethik-Kommission
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