Klagen gegen ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich
Die Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF haben überwiegend Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig.
Karlsruhe - Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt. Sie sind der Ansicht, dass die Vertreter von Staat und Parteien zu viel Einfluss in den Gremien des Senders haben.
Anlass war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte Brenders Vertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte.