KiKA, Phoenix und ZDFneo bald nur noch digital? BR-Chefin Wildermuth schließt Ende der Spartensender nicht aus

In einem Interview äußert sich BR-Intendantin Katja Wildermuth zur Zukunft der Spartenprogramme von ARD und ZDF. Sind KiKA, Phoenix, ZDFneo oder ARD alpha bald nur noch digital empfangbar – oder stehen sie gar vor dem Aus?
von  AZ/dpa
BR-Intendantin Katrin Wildermuth spricht über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehangebots.
BR-Intendantin Katrin Wildermuth spricht über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehangebots. © Kirsten Nijhof/MDR

München - ARD und ZDF sollen nach einem Vorschlag der Länder federführend entscheiden dürfen, ob ihre Spartenprogramme eines Tages ins Digitale verlagert oder gar eingestellt werden sollten. Die Intendantin des Bayerischen Rundfunks (BR), Katja Wildermuth, hält das Aus eines Spartensenders zumindest langfristig für eine Option. Im Interview der Deutschen Presse-Agentur sagte die Chefin der ARD-Anstalt auf die Frage, ob die letzte Karte, einen Sender zu beenden, in den nächsten Jahren ausgespielt werde: "Das würde ich – vielleicht in ein paar Jahren – nicht ausschließen."

ARD und ZDF: Anpassung des Programms an die Zielgruppen

Sie ergänzte: "Wir leben ja in einem dynamischen Medienmarkt, und wir haben den Auftrag, alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Und deswegen werden wir uns immer wieder fragen: Ist die Aufstellung, die wir haben, noch adäquat zu dem, was wir als Auftrag bekommen haben?" Die öffentlich-rechtlichen Sender bieten derzeit diese Spartensender an: Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One.

Flexible Gestaltung des Fernsehangebots ist geplant 

Wildermuth ordnete zugleich ein: Auch nach der von den Bundesländern geplanten Auftragsreform, die 2022 konkreter werden könnte, würden auch flexibilisierte Fernsehangebote, die also nicht zwingend im laufenden TV-Programm ausgestrahlt werden, weiterhin als beauftragt gelten. "Sender können nicht im Handstreich in rein internetbasierte Angebote überführt oder einfach beendet werden. Dafür ist ein fundiertes und geordnetes Verfahren zusammen mit den Gremien vorgesehen", ergänzte Wildermuth.

Einigung auf Organisationsstruktur hat Priorität, Thema Finanzierung nur sekundär 

Bis zum 14. Januar 2022 können Anmerkungen und Stellungnahmen zu dem Reformvorhaben der Länder eingereicht werden. In Deutschland legen die Bundesländer im Medienstaatsvertrag den Rahmen und die Organisationsstruktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest. Um redaktionelle Programminhalte selbst geht es nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst - mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit. Bei dem Reformschritt geht es nicht um den Rundfunkbeitrag, den Haushalte monatlich zahlen - das Thema Finanzierung wird zu einem späteren Zeitpunkt kommen.

Die Länder wollen davon abrücken, von vornherein festzulegen, dass die Spartensender als fortlaufendes Fernsehprogramm ausgestrahlt werden müssen. So soll mehr Flexibilität in das System gebracht werden, weil sich das Medienkonsumverhalten ändert und immer mehr Leute im Netz Angebote abrufen.

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