Gregor Gysi: So war sein Auftritt bei Jan Böhmermann

Am Donnerstagabend ist Gregor Gysi im "Neo Magazin Royale" zu Gast. Der Ex-Linken-Fraktionschef hat während der Aufnahmen zur Sendung nicht nur Kritik an Jan Böhmermanns Schmähgedicht geübt, sondern auch das Verhalten von Bundeskanzlerin Angelas Merkel gerügt.
(mos/spot) |
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München - Am Donnerstagabend ist es soweit: ZDF Neo strahlt nach wochenlanger Pause die erste Sendung "Neo Magazin Royale" aus. Und Jan Böhmermann (35) feiert nach seiner "Schmähkritik" am türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) sein TV-Comeback. Studio-Gast ist kein Geringerer als Ex-Linken-Fraktionschef Gregor Gysi (68), die Aufnahmen zur Sendung fanden am vergangenen Mittwoch statt. Wie diese waren, verrät Gysi jetzt im Interview mit der "Bild".

Mehr über Angela Merkels Rolle im Streit um Jan Böhmermanns "Schmähkritik" erfahren Sie in diesem Video bei Clipfish

Der Politiker erklärt, er habe keine Scheu gehabt, Kritik an Böhmermann zu üben: "Ich habe ihm gesagt, dass ich das Gedicht nicht schön finde, weil es alle Vorurteile bedient." Böhmermann hatte Erdogan unter anderem als "sackdoof, feige und verklemmt" bezeichnet. Doch gab Gysi auch zu verstehen, dass Erdogan "nicht souverän" sei und seine Politik "unmöglich". "Ich werde ja auch oft beleidigt. Aber ich habe noch nie einen Antrag auf Strafverfolgung gestellt."

Reaktion der Bundeskanzlerin "daneben"

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel verschonte Gysi eigenen Angaben nicht. Die Reaktion der Bundeskanzlerin auf das Schmähgedicht sei "daneben" gewesen, habe er gegenüber Böhmermann eingeräumt. "Er [Böhmermann] soll noch bestraft werden und danach wird der Paragraph abgeschafft? Das geht gar nicht", fand Gysi klare Worte.

Böhmermanns Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan war am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" zu sehen gewesen. Die türkische Regierung hatte später auf Basis des Paragrafen 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann verlangt. Merkel ließ am 15. April die Strafverfolgung zu und erklärte gleichzeitig, dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Paragrafen einbringen will.

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