Gericht verbietet Titel für neue Winnetou-Filme von RTL
Nürnberg - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Streifen nicht die Bezeichnungen "Winnetou und Old Shatterhand", "Winnetou und der Schatz im Silbersee" oder "Winnetous Tod" tragen dürfen. Damit war die Klage des Bamberger Karl-May-Verlags gegen die Produktionsfirma der Filme erfolgreich, wie ein Justizsprecher am Mittwoch mitteilte.
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In den vorgelegten Drehbüchern weiche die Handlung zum Teil massiv von den Romanvorlagen Karl Mays ab. Der Verlag hatte sich deshalb erfolgreich auf sein Titelschutzrecht berufen: Laut dem Urteil ist es nicht zulässig, Filme, die mit den Geschichten Karl Mays nichts oder fast nichts zu tun haben, unter diesen von May gewählten Titeln zu veröffentlichen.
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In den von RTL geplanten Filmen sollen zentrale Motive der Winnetou-Bücher fehlen, wie etwa die Blutsbrüderschaft zwischen Winnetou und Old Shatterhand. Zudem lebe Old Shatterhand abweichend vom Original als Farmer auf dem Land der Apachen. Anders als von Produktionsfirma behauptet, sei die Bezeichnung "Winnetou" auch kein Synonym für einen Indianerhäuptling. Niemand spreche von einem Winnetou, wenn er allgemein einen edlen Indianerhäuptling meine.
Das Gericht fasste sein Urteil mit einem klaren Statement zusammen: "Wo Winnetou draufsteht, muss auch Winnetou drin sein".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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