Gema gewinnt gegen YouTube
Die Richter untersagten der Internet-Videoplattform in Hinweistexten zu gesperrten Videos die Gema verantwortlich zu machen
München - Die Verwertungsgesellschaft Gema hat im Streit mit YouTube um sogenannte Sperrtafeln vor dem Landgericht München I einen wichtigen Sieg errungen. Die Richter untersagten am Dienstag der Internet-Videoplattform in Hinweistexten zu gesperrten Videos die Gema für Sperrungen von Videos verantwortlich zu machen, in denen Musik vorkommt, die möglicherweise Urheberrechte verletzt.
Die Gema hatte sich vor Gericht gegen Formulierungen wie „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden“ gewehrt. Wie das Gericht mitteilte, würdigten solche Aussagen die Gema herab und seien eine irrenführende Tatsachenbehauptung.
Die Gema ist nicht der Schurke
Die von der Videoplattform verwendeten Texte seien eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema“, zitiert die Verwertungsgesellschaft aus dem Urteil. Denn schließlich sei die Gema nicht Schuld an der Sperrung, sondern Youtube.
Aus Sicht der Gema müsse der Konzern Vergütungen zahlen, da er mit der Musik in Videos Werbeerlöse erwirtschafte. Anfang Februar hatte YouTube betont, weiter an einer Einigung mit der Gema interessiert zu sein. In den seit Dezember unterbrochenen Verhandlungen habe man sich bereits im Prinzip auf die Höhe der sogenannten Regelvergütung geeinigt, sagte ein Sprecherin damals. Darin wird festgelegt, welchen festen Anteil YouTube von dem Nettoumsatz an die Gema bezahlen muss, wenn er auf die Nutzung der Musikstücke zurückzuführen ist
Das Unternehmen hat sich mit der Gesellschaft, die nach eigenen Angaben Urheberrechte von mehr als 68 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt vertritt, bislang nicht auf eine Vergütung für die Nutzung von Musik auf seinen Webseiten geeinigt. Youtube erwirtschafte mit der Musik jedoch Werbeerlöse, argumentiert die Gema.
Die Entscheidung sei ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber, sagte Gema-Anwalt Harald Heker laut Mitteilung. „Es ist nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert.“