Ein Sieg für zwei

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat als Schiedsstelle im Tarifstreit der GEMA einen Einigungsvorschlag zugestellt
Christian Jooß |
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Musikermöglicher oder Musikverhinderer? In Deutschland vertritt die GEMA die Rechte von 65 000 Künstlern, weltweit sind es mehr als zwei Millionen Rechteinhaber.
Gregor Feindt Musikermöglicher oder Musikverhinderer? In Deutschland vertritt die GEMA die Rechte von 65 000 Künstlern, weltweit sind es mehr als zwei Millionen Rechteinhaber.

Clubbesitzer und Unterstützer gingen, unterstützt vom Bassbeat, auf die Straße. Medial hallte das Echo des angekündigten Clubsterbens tausendfach wieder. Wohl noch nie in ihrer Geschichte hat die Behörde mit dem sperrigen Namen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte so die Aufmerksamkeit gebündelt.

Grund der Proteste: die geplante Tarifreform der GEMA. Diese wollte die Struktur vereinfachen und elf unterschiedliche Tarife auf zwei beschränken. Clubbetreiber kritisierten die kommenden, massiven Ausgabensteigerungen von bis zu 2000 Prozent. Die GEMA hielt dagegen, dass größere Clubs zwar mehr bezahlen müssten, kleine aber Einsparungen hätten.

Im Existenzkampf der Musiknutzer wurde die Tarifreform auf 2014 verschoben, auf Veranstalter kamen moderate Tariferhöhungen zu. Bereits am Montag hat jetzt das Deutsche Patent- und Markenamt als Schiedsstelle einen Einigungsvorschlag zugestellt. Und der ist so balanciert, dass ihn jede Seite als Erfolg für sich verbuchen kann.

„Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt bestätigt die Grundstruktur der von der GEMA vorgestellten Tarifreform“ heißt es in der Pressemitteilung der GEMA. Grundstruktur ist für die Verwertungsgesellschaft die Linearisierung. Konkret: „Die Höhe der Vergütung soll an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet sein.“

Die GEMA wirbt hier mit der finanziellen Entlastung kleinerer Veranstaltungen. Abgaben sollen jetzt auch unter Berücksichtigung der Höhe des Eintrittsgeldes und der Öffnungstage berechnet werden. Dass die Schiedsstelle doch tiefgreifende Zweifel an der Tarifreform der GEMA hat, und auch der Bundesvereinigung der Musikveranstalter entgegenkommt, findet sich etwas weiter hinten in der Pressemitteilung: „Die Schiedstelle hält ausdrücklich weiterhin an der Vielzahl der bisherigen Tarife im Veranstaltungsbereich fest.“

Soll heißen: Die Vereinfachung auf zwei Tarife als Kernbestandteil der Reform ist vom Tisch und die alte, historisch gewachsene Tarifstruktur wird beibehalten. Die Bundesvereinigung zitiert hier die Schiedsstelle, die mit einem „Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot“ argumentiert hatte.

Wie wahrt die GEMA da ihr Gesicht? Die GEMA habe die Vereinfachungspläne schon während des Schiedsverfahrens zurückgenommen, zitiert die dpa eine Sprecherin. Die Restaurierung der alten Ordnung lässt man Vorstandsmitglied Georg Oeller kommentieren: „Nachdem die GEMA vor 2012 für die Vielzahl ihrer Tarife kritisiert wurde bestand unser Ziel darin, die Struktur der Tarife einfacher zu gestalten.“

Somit bleibt der GEMA hier immerhin die Rolle des gescheiterten Verbesserers. In diesem Jahr bleibt sowieso die Übergangsregelung bestehen. Für die Zeit danach soll nun auf der Basis des Schiedsspruchs verhandelt werden.

 

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